BGS - Defensive Verteidigung
#22
(24.08.2024, 02:56)muck schrieb: Ibler zieht im Dürig-Grundgesetzkommentar die Grenze der zulässigen Aufgabenübertragung an den [im GG so bezeichneten] Bundesgrenzschutz dort, wo dieser seinen Charakter als Sonderpolizei des Bundes verlöre (Dürig/Herzog/Scholz/Ibler GG Art. 87 Rn. 95 f.) Heißt: Der Gesetzgeber darf den BGS weder zu einer allgemeinen Polizei ausbauen, noch ihm eine originäre Verantwortung für die Landesverteidigung übertragen.
... Damit schwölle der BGS aber zu einer (vom GG unerwünschten) Konkurrenz für die Bundeswehr heran, und auch die Länder, die die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Polizeiwesen haben, dürften wenig geneigt sein, dem Bund eine paramilitärische Polizei dieser Größe zuzubilligen.
Ich stell' dazu mal folgende Lösung in den Raum: Der "neue BGS" erhält als eigenes Aufgabenfeld lediglich die Ausbildung und Reservistenorganisation von Wehrpflichtigen inkl. Vorhaltung von entsprechendem Material. Jeder Einsatz dieser Wehrpflichtigen und Reservisten erfolgt ausschließlich als Unterstützungsleistung für die Bundeswehr, eine Katastrophenschutz-behörde, Landes- oder Bundespolizei.
Zitat:Problematisch ist vor diesem Hintergrund auch der Umstand, dass der BGS, um die Euch vorschwebenden Aufgaben zu übernehmen, personell erheblich aufgestockt werden müsste.
Der BGS existiert nicht mehr. Es gibt lediglich bei der Bundespolizei die Aufgabe "Grenzschutz". Der hier diskutierte, neu aufzustellende Grenzschutz wäre unabhängig von der Bundespolizei aufzustellen, genauso wie er organisatorisch unabhängig von der Bundeswehr wäre.
Zitat:Die Zahl der heute knapp 40.000 Beamten im Vollzugsdienst wäre völlig ungenügend. Und schon das Problem der Wehrgerechtigkeit würde eine erhebliche Vergrößerung erfordern, damit die Wehrpflichtigen auch Wehrdienst leisten können. Wir reden hier also von einer Art Ersatzarmee im eher sechs- als fünfstelligen Umfang.
Ja. Der Sinn der hier angedachten allgemeinen Wehr- und Dienstpflicht ist es ja gerade, möglichst vielen, wenn nicht sogar perspektivisch allen jungen Staatsbürgern eine Form von Grundausbildung zukommen zu lassen, die sie befähigt, im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einen Beitrag zu leisten, wenn das erforderlich wird. Sei es nun als Soldat im V-Fall, als Hilfspolizist bei inneren Unruhen, als Helfer bei natürlich oder absichtlich herbeigeführten Katastrophen oder als Sanitätskraft bei all dem Vorgenannten.
Zitat:Bevor das alles ausverhandelt, geregelt und finanziert ist, haben wir die ordinäre Wehrpflicht dreimal wieder eingeführt.
Dann haben wir aber trotzdem nur die alte Wehrpflicht zurück. Vielleicht wollen wir das aber gar nicht, sondern halten etwas neues, eine andere Organisationsform für sinnvoller. Es geht hier ja immer noch um Quintus' Wunschkonzert, bei dem der BGS einen Teil einer neuen Gesamtstruktur umfassen soll. Seine konkrete Intention dabei hat er uns ja noch gar nicht mitgeteilt.
Zitat:Selbst wenn wir einmal voraussetzen, dass Deutschland – aus welchem Grund auch immer – seine Landesverteidigung auf das Bundesgebiet beschränken würde oder gar müsste, könnte sich im Falle eines Angriffs dennoch die Notwendigkeit ergeben, Bundesgebiet zu verlassen.
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass bspw. das Bewachen militärischer Einrichtungen, kritischer Infrastruktur etc. in Deutschland im V-Fall oder auch schon davor eine Aufgabe sein kann, die im Rahmen einer flächendeckenden hybriden Kriegsführung gar nicht von der BW geleistet werden kann. Es geht um Strukturen, die vor Ort von lokalen Kräften aufgebaut werden, um im Bedarfsfall dort eingesetzt werden zu können. Wie gesagt: Quintus schweigt sich leider noch aus -ich vermute mal aus Zeitmangel- aber so wie ich ihn kenne, gehen seine Gedanke dahinter in die Richtung, dass ein großer Konflikt im Ausland bzw. an der Bündnisgrenze zu enormen Auswirkungen im Inland führen würde, für die unsere heutige Gesellschaft nicht mehr die notwendige Resilienz besitzt und es unseren Sicherheitsorganisationen an Quantität mangelt. Das kann durchaus dazu führen, dass wir auf deutschem Staatsgebiet Hunderttausende Sicherheitskräfte zusätzlich einsetzen müssen, obwohl die eigentlichen Kampfhandlungen im Baltikum, am Bosporus oder auf Taiwan stattfinden, weil die jeweiligen dritten Kolonnen hier aktiv werden, Cyberangriffe die Infrastruktur attackieren, Epidemien und Flüchtlingsströme als Waffe eingesetzt werden etc. Alles Dinge, auf die wir nicht im geringsten vorbereitet sind und die kaum mit regulären Strukturen und Vollzeit-Beamten zu handhaben sein würden.


Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die bereits im Strang zur "Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung" geführte Debatte zu diesem Thema verweisen. Dort ist über mehrere Seiten hinweg vieles bereits erläutert worden. Hier ein paar Auszüge:
(04.01.2024, 03:02)Broensen schrieb: Eine Wehrpflicht gegen die Personalnot ist auch mMn absolut nicht sinnvoll. ... Eine separat organisierte Territorialarmee aus Wehrpflichtigen und daran anknüpfend Reservisten hingegen würde eben die Kampfkraft insgesamt deutlich erhöhen. Dazu eine Schwesterorganisation für den Zivilschutz-Ersatzdienst und schon funktioniert das. Der Überbau dafür kann aus dem Wasserkopf, dem Territorialkommando und weiteren nicht kämpfenden Teilen der BW gewonnen werden, wodurch diese zwar noch weiter verkleinert wird, dafür aber deutlich verschlankt und damit zu einer effektiven Berufs- und Einsatzarmee werden kann, der dann im V-Fall sowohl logistisch und sanitätsdienstlich, als auch infanteristisch Reserven in relevanten Dimensionen zur Verfügung ständen.

Wäre eigentlich eine gute Basis für ein "Bundeswehr - Wunschkonzert 2024" Big Grin
(04.01.2024, 22:17)Broensen schrieb: ... böte das Grundgesetz sogar noch die Möglichkeit, eine LV-Streitkraft unter dem passenden Namen "Bundesgrenzschutz" aufzustellen, der ist nämlich wieder frei, wird bereits in den Wehrpflichtregeln des GG explizit genannt, bietet sogar Kombattantenstatus und kann trotzdem im Inland verwendet werden. Quasi ideale Voraussetzungen für eine Territorialreserve in der Art einer Nationalgarde, nur in weniger militaristisch, damit der gute Deutsche nicht direkt wieder Lust verspürt, energisch nach Osten wegzutreten. Cool
(05.01.2024, 09:39)Quintus Fabius schrieb: Gerade weil Wehrpflichtige dann im Inneren viel leichter eingesetzt werden könnten als Soldaten der Bundeswehr, gerade eben deshalb wäre dies eine besonders elegante und besonders wertvolle Möglichkeit. Der Umstand, dass es dann Wehrpflichtige sind die intern eingesetzt werden, diese Ortskenntnis und lokalen Bezug haben würde dann zudem die Akzeptanz erheblich erhöhen und es würde auch Missbrauch dieser Teilstreitkraft eher verhindern. Umgekehrt könnte man so auf einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren viel eher verzichten und diese damit im Sinne des Grundgesetzes aus dem Inneren heraus halten.

Und auch ohne Bundeswehr hätte man eine im Inneren einsetzbare militärische Streitmacht, was gerade in Bezug auf die Zukunft und den modernen Krieg von besonderem Wert wäre. Man unterschätzt meiner Meinung nach extrem, wie groß die Gefahr durch einen modernen Krieg im Inneren der Bundesrepublik in den nächsten Dekaden ist.
(06.01.2024, 09:54)Quintus Fabius schrieb: Das wäre keine Polizeitruppe, sie hätte kein schweres Gerät und sie würde nicht bei Einsätzen im Inneren als Polizei auftreten. Und es wäre trotzdem keine Streitkraft, sondern eben wie der frühere BGS eine Organisation mit einem besonderen Status - und dieser ist ja explizit für den BGS sowohl durch das Grundgesetz als auch durch weitere Gesetze schon geschaffen worden.
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