23.08.2024, 23:58
(23.08.2024, 18:40)alphall31 schrieb: Weil die bündnissgrenze in Deutschland lag damals .Irrelevant. Du hast auf internationale Grenzen abgestellt. Die Bundeswehr war von Beginn an dazu vorgesehen, auch auf dem Territorium von Drittstaaten zu kämpfen, sowohl verbündeten als auch gegnerischen. Wie wollte man einen Angriff des Warschauer Paktes denn abweisen, ohne auch auf dessen Gebiet zu kämpfen? Das ergibt keinen Sinn.
Jedenfalls gibt es keine Regelung, die vorschreibt, dass Wehrpflichtige nur auf Bundesgebiet eingesetzt werden dürften. Wann immer dies so gehandhabt wurde, war es ein politisches Entgegenkommen.
(23.08.2024, 18:40)alphall31 schrieb: Wenn dem Angriff eine Provokation vorausging wird der Verteidigungsfall nicht beschlossen .… Ich frage mich ernsthaft, was für Provokationen Du da im Sinn hast.
