23.08.2024, 18:40
Zitat: Darüber hinaus ist der Einsatz von Wehrpflichtigen im V-Fall absolut unstreitig; und aus keiner Norm geht hervor, dass dies nur für das Bundesgebiet gelten sollte. Ich wüsste auch nicht, warum sich der (kriegserfahrene) Gesetzgeber 1956 derart hätte binden wollen.
Weil die bündnissgrenze in Deutschland lag damals .
Zitat: Sollte Russland Polen oder einen der baltischen Staaten angreifen, wird in Deutschland der Verteidigungsfall ausgerufen werden. Jede gegenteilige Annahme wäre in meinen Augen absolut weltfremd und obendrein militärisch unsinnig.
Wenn dem Angriff eine Provokation vorausging wird der Verteidigungsfall nicht beschlossen . Selbst wenn verteidigunsfallbeschlossrn wird und bündnissfall bedeutet das ja nicht zwingend das sich ein Soldat bewegen muss .