21.08.2024, 08:36
(21.08.2024, 01:46)alphall31 schrieb: Ich glaube in folgendem Schriftstück des wissenschaftlichen Dienstes stand dazu wasSoweit ich das kurz überfliegen konnte, geht es da lediglich um den Einsatz von Waffen durch Polizei oder BGS und Bundeswehr beim Einsatz im Inneren bzw. bei polizeilichen Aufgaben. U.a. deshalb schrieb ich ja auch schon, dass man bei einem neuen BGS mit Wehrpflichtigen auf die Abgrenzung zur Polizei achten muss.
Grenzen der Bewaffnung der Polizei
https://www.bundestag.de/resource/blob/4...f-data.pdf
Eine allgemeine Einschränkung bei der Bewaffnung des BGS kann ich hier jedoch nicht erkennen, im Gegenteil bezieht sich der Text darauf, inwieweit der BGS seine militärischen Waffen einsetzen darf, wenn er polizeilich tätig ist.