20.08.2024, 18:45
(20.08.2024, 17:45)alphall31 schrieb: Allerdings begrenzt das reduzieren auf BGS nicht bloß die Bewaffnung sondern auch den Einsatzbereich .Wo steht denn im Grundgesetz etwas über die mögliche Bewaffnung eines BGS? Andere Gesetze lassen sich bekanntlich leicht ändern.
Der begrenzte Einsatzbereich ist klar. Solch ein neuer BGS wäre -zumindest in den Wehrpflichtteilen- rein für Landesverteidigung und "artverwandte" Inlandsverwendungen vorgesehen, ähnlich einem Territorialheer. Davon wäre im Gegenzug die Bundeswehr befreit und würde als reine Berufsarmee für BV/IKM ausgelegt. LV wäre dann für sie nur noch ein mögliches Szenario der BV.
Aber genaueres dazu ist uns Quintus ja noch schuldig, is' schließlich sein Konzert.