BGS - Defensive Verteidigung
#1
(16.08.2024, 15:40)Quintus Fabius schrieb: Radikale Reformen:

2. Wiederaufstellung eines quantiativ sehr starken Bundesgrenzschutz. Dessen Angehörige sind in weiten Teilen Wehrpflichtige, entsprechende Gesetzgebung ist ja vorhanden, und sie die BGS Angehörigen haben wir früher auch Kombattanten-Status.

3. Paramilitärische Ausrichtung der Bereitschaftspolizeien, welche im V-Fall ebenfalls Kombattantenstatus erhalten.



(mehr folgt)

(16.08.2024, 17:24)alphall31 schrieb: Dann darf der BGS aber keine schutzpolizeilichen Aufgaben mehr übernehmen mit Wehrpflichtigen.

(17.08.2024, 18:24)Broensen schrieb: Die Bereitschaftspolizeikräfte übernehmen eine wichtige Aufgabe in der Ausbildung junger Polizisten. Das können sie aber nicht, wenn sie eine paramilitärische Ausrichtung erhalten sollen. Würde man das tun, wäre die Folge noch weniger gut auf Extremsituationen vorbereitete Polizeikräfte in den Landespolizeien und das kann man nicht wollen.
Zudem wären die Bereitschaftspolizeien im V-Fall bereits voll ausgelastet mit der dann erhöhten Gefährdungslage im Inneren, Stichworte hybride Kriegsführung und 3. Kolonne, so dass sie gar nicht zum Kampfeinsatz herangezogen werden könnten.
...

(17.08.2024, 19:01)alphall31 schrieb: Was sollen die BGS Einheiten im Frieden eigentlich machen und wer übernimmt die Aufgaben dann die jetzt von der Bundespolizei erledigt werden?
Ist das nicht doppelstruktur zur Infanterie ?

Hier stellt sich mich nun die Frage ob für den neuen/alten Bundesgrenzschutz im Schwerpunkt eine militärische oder polizeiliche Rolle angedacht ist und ob der neue BGS eine selbstständige Organisation sein?

Oder: Soll die Bundespolizei wieder zum BGS rückgewandelt werden. Wenn ja Stand 1951, 1976 oder 1992 ? Zu allen Epochen besaß er damals Kombattantenstatus als auch ab 1976 verstärkt polizeiliche Kompetenzen.

Oder: Soll der neue BGS eine paramilitärische Unterorganisation der Bundespolizei sein?

Weiterhin: Sollen die Bereitschaftspolizeien der Länder in die Verteidgungsüberlegungen wie einst 1951 miteinbezogen werden?


In meinen Augen ist für der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik eine robuste Polizeitruppe wichtiger als rein militärische Grenzschutzverbände.

Vielleicht sollten wir dies in einem neuem Thema tiefer erörtern, insbesondere was polizeiliche Befugnisse angeht.

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Ansonsten stimme ich Quitus Fabius insofern zu, dass signifikante Teile der BW in den "neuen" BGS überführt werden könnten.

Vielleicht sollte Deutschland die kostenspielige Organisation Bundeswehr und das Heer weitesgehnd auflösen und für die Landes- und Bündnisverteidgung auf gut ausgestattete See- und Luftstreitkräfte setzen. Also nurnoch Luftwaffe und Marine.

Für die bodengebundene Sicherung der Bundesrepublik stünde dann der neue/alte BGS zur Verfügung.
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