16.08.2024, 15:40
Radikale Reformen:
1. Einführung einer allgemeinen und uneingeschränkten Wehrpflicht. Diese kann bei der Bundeswehr, aber auch in anderen Bereichen abgeleistet werden (Bundesegrenzschutz, Zivilschutz).
2. Wiederaufstellung eines quantiativ sehr starken Bundesgrenzschutz. Dessen Angehörige sind in weiten Teilen Wehrpflichtige, entsprechende Gesetzgebung ist ja vorhanden, und sie die BGS Angehörigen haben wir früher auch Kombattanten-Status.
3. Paramilitärische Ausrichtung der Bereitschaftspolizeien, welche im V-Fall ebenfalls Kombattantenstatus erhalten.
Gliederung der Streitkräfte:
Oberkommando (Generalstab)
diesem unterstellte Teilstreitkräfte: Nachrichtendienst / Bundeswehr / Landeswehr
Nachrichtendienst:
gebildet aus MAD, Anteilen des BND, CIR, KSK und unterteilt sich in:
NUI - Netz- und Information
MA - Militärische Aufklärung
SEE - Sondereinsatz-Einheiten
Bundeswehr:
Heer, Marine, Luftwaffe - alle zusätzlichen Strukturen wie die Einheiten der früheren SKB werden in diese Domänen zurück überführt.
Luftwaffe: Kampfflugzeuge / Transportflugzeuge / Hubschrauber / Luftraumverteidigung
Beschaffung von AW249 und AW149 / priorisierte Beschaffung von EF EK / weitere F-35A
Heer: Panzerspäher / Panzerjäger / Infanterie / Raketenartillerie
Abschaffung aller Kampfpanzer, Schützenpanzer, Rohrartillerie, Fallschirmjäger; die Mittleren Kräfte werden zu Panzerspähern mit anderer Konzeption und Struktur; Panzerjäger wie Raketenartillerie beinhalten integrierte starke Flugabwehr; die Infanterie allesamt Luftsturmfähig; Aufstellung weiterer militärischer Sondereinheiten aus EGB Kräften und Fallis heraus;
Marine: U-Boote / Korvetten / Marineinfanterie / Marinefliegerei
Streichung der Beschaffung neuer Fregatten und Abgabe bestehender Fregatten an andere Marinen. Aufwuchs der Marineinfanterie mit eigenen amphibischen Fähigkeiten und deutlich mehr maritimene Sondereinheiten; Beschaffung von F-35A als dezidierte Marineflieger;
Landeswehr:
Bundesgrenzschutz
Zivilschutz
Bereitschaftspolizeien
(mehr folgt)
1. Einführung einer allgemeinen und uneingeschränkten Wehrpflicht. Diese kann bei der Bundeswehr, aber auch in anderen Bereichen abgeleistet werden (Bundesegrenzschutz, Zivilschutz).
2. Wiederaufstellung eines quantiativ sehr starken Bundesgrenzschutz. Dessen Angehörige sind in weiten Teilen Wehrpflichtige, entsprechende Gesetzgebung ist ja vorhanden, und sie die BGS Angehörigen haben wir früher auch Kombattanten-Status.
3. Paramilitärische Ausrichtung der Bereitschaftspolizeien, welche im V-Fall ebenfalls Kombattantenstatus erhalten.
Gliederung der Streitkräfte:
Oberkommando (Generalstab)
diesem unterstellte Teilstreitkräfte: Nachrichtendienst / Bundeswehr / Landeswehr
Nachrichtendienst:
gebildet aus MAD, Anteilen des BND, CIR, KSK und unterteilt sich in:
NUI - Netz- und Information
MA - Militärische Aufklärung
SEE - Sondereinsatz-Einheiten
Bundeswehr:
Heer, Marine, Luftwaffe - alle zusätzlichen Strukturen wie die Einheiten der früheren SKB werden in diese Domänen zurück überführt.
Luftwaffe: Kampfflugzeuge / Transportflugzeuge / Hubschrauber / Luftraumverteidigung
Beschaffung von AW249 und AW149 / priorisierte Beschaffung von EF EK / weitere F-35A
Heer: Panzerspäher / Panzerjäger / Infanterie / Raketenartillerie
Abschaffung aller Kampfpanzer, Schützenpanzer, Rohrartillerie, Fallschirmjäger; die Mittleren Kräfte werden zu Panzerspähern mit anderer Konzeption und Struktur; Panzerjäger wie Raketenartillerie beinhalten integrierte starke Flugabwehr; die Infanterie allesamt Luftsturmfähig; Aufstellung weiterer militärischer Sondereinheiten aus EGB Kräften und Fallis heraus;
Marine: U-Boote / Korvetten / Marineinfanterie / Marinefliegerei
Streichung der Beschaffung neuer Fregatten und Abgabe bestehender Fregatten an andere Marinen. Aufwuchs der Marineinfanterie mit eigenen amphibischen Fähigkeiten und deutlich mehr maritimene Sondereinheiten; Beschaffung von F-35A als dezidierte Marineflieger;
Landeswehr:
Bundesgrenzschutz
Zivilschutz
Bereitschaftspolizeien
(mehr folgt)