03.08.2024, 03:55
(02.08.2024, 22:23)Pmichael schrieb: Wehrpflicht ist in Deutschland ja selbst im Grundgesetz verankert, daher wäre es schon seltsam wenn man Menschen hilft sich einen solchen Dienst zu verweigern. Vor allem da die Ukraine selbst einen Ersatzdienst kennt.Eben. Wehrpflicht ist kein anerkannter Asylgrund, und prinzipiell erhalten Männer im wehrpflichtigen Alter auch keinen subsidiären Schutz als Kriegsflüchtlinge. Dazu kommt es regelmäßig nur, wenn ein Ersatzdienst nicht vorgesehen ist oder der Fahnenflüchtige im Falle seiner Abschiebung kein rechtsstaatliches Verfahren erwarten kann.
Verschiedentlich haben Behörden und Gerichte versucht, einen Asylgrund anzuerkennen oder jedenfalls subsidiären Schutz zu gewähren, wenn der Betroffene geltend machte, dass er, wenn er seine Wehrpflicht ableisten müsste, Opfer eines Kriegsverbrechens werden könnte, aber in letzter Zeit rückt die Rechtsprechung wieder vermehrt davon ab.
Nebenbei: 2002/2003 hat Deutschland US-Soldaten ausgeliefert, die hierzulande Asyl beantragten, weil sie nicht in den Irakkrieg ziehen wollten – den die deutsche Regierung damals für illegal hielt. Es ist nicht ersichtlich, warum Deutschland weiter Ukrainern hilft, sich der Wehrpflicht in einem höchst legalen und legitimen Verteidigungskrieg zu entziehen. Wie so oft schadet Deutschland damit einem Flüchtlingsherkunftsland.