30.07.2024, 08:19
(12.07.2024, 19:04)alphall31 schrieb: Quelle RND
Zitat:Deren größte Kommanditistin [des RND] ist mit einem Anteil von 23,1 % die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, das Medienbeteiligungsunternehmen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)Kein Wunder, dass denen eine Selbstinszenierung des Oppositionsführers nicht schmeckt. Trotzdem scheint es mir unangebracht, von einem Rechtsbruch zu sprechen. Sogenannte Familiarisation Flights für politische Entscheidungsträger oder Personen des öffentlichen Lebens zu Werbezwecken gehen nicht selten damit einher, dass jemand mal den Stick halten darf. Merz war dazu vermutlich sogar besser befähigt als dieser Youtuber, dessen Namen ich vergessen habe, dessen Typhoon-Mitflug vor einiger Zeit durch die Medien geisterte.
Die Bundeswehr darf durchaus Eigenwerbung betreiben und die Nähe zu Entscheidungsträgern suchen.