26.06.2024, 16:25
Nur sollte es für die Ukraine noch schwerer sein in die Eu zu kommen als in die NATO . Dazu müssen halt auch wirtschaftliche Forderungen erfüllt sein .
Interessanter sind aber die binationalen Verträge. So z.B. das Abkommen mit den USA vom 15.04.1982 (Deutsch-amerikanisches Regierungsabkommen über Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krise und Krieg, Wartime Host Nation Support/WHNS), das weitreichende Unterstützungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland für die Streitkräfte der USA vorsieht. Diese Unterstützung soll im Falle von "Krise oder Krieg" gelten, Begriffe, die in den einschlägigen Bestimmungen des GG nicht zu finden sind. Es sind also gerade nicht die Kriterien des GG, die erkennen lassen, ob das Abkommen zur Anwendung kommt. Die Vertragsparteien stellen vielmehr "gemeinsam fest, wann eine Krise oder ein Krieg besteht." So verkündete die usa nach dem 11.sept. Das sie im Kriege sei und ebenso wurde der bündnissfall ausgerufen , was beides bis heute nicht beendet ist . So haben mehrere Bundesregierungen es abgelehnt den bündnissfall für beendet zu erklären .
Interessanter sind aber die binationalen Verträge. So z.B. das Abkommen mit den USA vom 15.04.1982 (Deutsch-amerikanisches Regierungsabkommen über Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krise und Krieg, Wartime Host Nation Support/WHNS), das weitreichende Unterstützungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland für die Streitkräfte der USA vorsieht. Diese Unterstützung soll im Falle von "Krise oder Krieg" gelten, Begriffe, die in den einschlägigen Bestimmungen des GG nicht zu finden sind. Es sind also gerade nicht die Kriterien des GG, die erkennen lassen, ob das Abkommen zur Anwendung kommt. Die Vertragsparteien stellen vielmehr "gemeinsam fest, wann eine Krise oder ein Krieg besteht." So verkündete die usa nach dem 11.sept. Das sie im Kriege sei und ebenso wurde der bündnissfall ausgerufen , was beides bis heute nicht beendet ist . So haben mehrere Bundesregierungen es abgelehnt den bündnissfall für beendet zu erklären .