22.05.2024, 09:44
(22.05.2024, 07:16)Quintus Fabius schrieb: Das ist ja eben nicht der von mir extra fett markierte Bereich, denn es ging mir darum, dass Gaza kein Hoheitsgebiet eines Staates ist und dass Palästina kein Staat ist. Das ist der Bereich den ich markiert habe, und hervor gehoben habe.
Gaza ist schon seit der Gaza-Blockade laut UN selbst ein besetztes Gebiet. Und damit fällt es nicht unter das Rom-Statut, weil Israel als Besatzungsmacht diesem nicht unterliegt.
Innerhalb des rechtlichen Grundrahmens, in dem wir uns hier bewegen (es ergibt keinen Sinn, irgendwelche externen völkerrechtlichen Ansichten auf die interne Rechtsordnung anzuwenden), handelt es sich bei Palästina inklusive Gaza um einen anerkannten Staat mit Beobachterstatus, durch diesen sind die anerkannten Vertreter in der Lage, den entsprechenden Verträgen beizutreten.
Maßgeblich für die Frage der Zuständigkeit des IStGH ist hier der UN-Status von Palästina, und da ist die Situation wie hier zuvor bereits dargelegt eindeutig. Ob Deutschland das nun anerkennt oder nicht spielt keine Rolle, wie es die Situation interpretiert auch nicht. Für andere Staaten gilt das gleiche.
Zitat:Und warum wurde in Israel keine Anzeige gegen Netanjahu gestellt in dieser Sache ?!
Wenn dem so ist, dann wäre diese Frage zu klären. Genau das gehört im Zweifel bei diesen Verbrechen zu den Aufgaben des IStGH. Ob dem so ist kann ich dir nicht sagen, du stellst es nun dar, als gäbe es keine Anzeigen und Untersuchungen, Nightwatch hingegen behauptet, es gibt welche - beides soll zeigen, dass der IStGH nicht zuständig ist. Dabei ist dieses Argument so oder so unstrittig und hat nichts mit euren ursprünglichen Aussagen, auf die ich reagiert habe, zu tun.
Zitat:Wie kann es denn rechtmäßig sein, einen Haftbefehl auszustellen, obwohl die Zuständigkeit noch nicht geprüft ist ? Auf welcher Rechtsgrundlage soll das ein rechtsstaatliches Verfahren sein ?
Es wurde kein Haftbefehl ausgestellt, dieser wurde vom Ankläger beantragt. Die Ausstellung erfolgt nach einer Prüfung durch das Gericht. Und ja, die hier berichteten (von mir nicht geprüften) Umstände hinsichtlich einer Vorprüfung und -untersuchung durch die Anklage werfen ein schlechtes Licht auf die Abläufe, das habe ich ebenfalls bereits erwähnt.
Zitat:Ist dem so? Afghanistan hat unterzeichnet, Schlußfolgerung: die Taliban sind als Machthaber in Afghanistan also damit anerkannt und das Emirat Afghanistan ein ordnungsgemäßer von uns anerkannter Staat?!
Soweit mir bekannt wurden die Taliban nicht als Vertreter Afghanistans von der UN anerkannt, insofern stimmt auch die Schlussfolgerung nicht.
(22.05.2024, 07:16)Quintus Fabius schrieb: Und woraus bitte sehr leitest du ab, dass in Israel kein Willen für die Durchführung da wäre ?
(22.05.2024, 08:11)Nightwatch schrieb: Und warum sollte das nicht gegeben sein?
Das ist euer ideologisches Problem, aus meiner Richtigstellung eurer falschen Angaben eine persönliche Ansicht abzuleiten. Inhaltlich bin ich mit euch weitgehend auf einer Linie, aber eure Argumentation offenbart ein ähnliches Verständnis und Verhältnis zum Völkerrecht, wie es eben bei Despoten, Autokraten und Terroristen zu finden ist. Willkürliche Auslegungen und auf Basis der eigenen Ansichten aufbauende Argumentationslogiken sind für eine sachliche Betrachtung nicht zweckdienlich und verhindern die korrekte Einordnung. Und damit habe ich hier in meinem Haus eben ein Problem.
![Wink Wink](https://www.forum-sicherheitspolitik.org/images/smilies/wink.png)
Zitat:Das Schönste ist dann, das wir in uns in unserem übersteigerten Moralitätswahn auch noch etwas auf den Prozess einbilden und nicht einmal mehr merken, dass hier von uns geschaffene Strukturen von unseren Feinden schlicht vergewaltigt werden. Und am Ende nicht die israelische sondern unsere Selbstaufgabe steht.
Mit anderen Worten habe ich zuvor das gleiche bereits ausgedrückt, und eigentlich ist es schon seit zwei Jahrzehnten dringend notwendig, hier politisch anders zu agieren um ein solches Verhalten zu unterbinden und eine humanistische Rechtsordnung auch real zu etablieren.