21.05.2024, 09:06
(21.05.2024, 08:59)Nightwatch schrieb: Das Gericht ist überhaupt dann nur zuständig wenn die Justiz im betroffenen Land nicht in der Lage ist eigene Untersuchungen einzuleiten.
Die Aussage ist so aber nicht zutreffend, wie bereits von mir im vorherigen Beitrag erwähnt (und übrigens auch in dem von dir verlinkten Kommentar). Zum einen geht es nicht nur um die Fähigkeit, zum anderen folgt erst der Beantragung die richterliche Prüfung zur Zuständigkeit. Sofern also entsprechende Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden, gibt es keine Grundlage für die Erteilung des Haftbefehls, was das Gericht dann so feststellen muss/wird.
@Lime:
Da die Weltbevölkerung keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Unterzeichnung und Ratifizierung hat taugt sie als Argument nicht, zumal "Internationalität" darüber auch nicht definiert wird.