21.05.2024, 08:20
@Quintus:
Mit Blick auf die nationale Gerichtsbarkeit geht es nicht nur um deren Fähigkeit, sondern um den Willen und die Ausführung. Dies kann und muss im Zweifel vom IStGH geprüft werden, selbst wenn es beispielsweise zu einem Prozess auf nationaler Ebene kommt.
Als palästinensisches Hoheitsgebiet werden von der UN die Grenzen vor 1967 anerkannt, ebenso der Status von Abbas als Vertreter zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Beobachterstatus. Die Unterzeichnung und Ratifizierung erfolgte während der Einheitsregierung aus Fatah und Hamas, die völkerrechtliche Gültigkeit ist unter den genannten Prämissen kaum anfechtbar.
@lime:
Der Gerichtshof ist seinen eigenen Grundlagen gegenüber verpflichtet und kann nicht willkürlich entscheiden, insofern kann er sich auch nicht selbst delegitimieren. Wenn so etwas passiert, dann durch die Weltordnung die dieses Konstrukt geschaffen hat.
Mit Blick auf die nationale Gerichtsbarkeit geht es nicht nur um deren Fähigkeit, sondern um den Willen und die Ausführung. Dies kann und muss im Zweifel vom IStGH geprüft werden, selbst wenn es beispielsweise zu einem Prozess auf nationaler Ebene kommt.
Als palästinensisches Hoheitsgebiet werden von der UN die Grenzen vor 1967 anerkannt, ebenso der Status von Abbas als Vertreter zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Beobachterstatus. Die Unterzeichnung und Ratifizierung erfolgte während der Einheitsregierung aus Fatah und Hamas, die völkerrechtliche Gültigkeit ist unter den genannten Prämissen kaum anfechtbar.
@lime:
Der Gerichtshof ist seinen eigenen Grundlagen gegenüber verpflichtet und kann nicht willkürlich entscheiden, insofern kann er sich auch nicht selbst delegitimieren. Wenn so etwas passiert, dann durch die Weltordnung die dieses Konstrukt geschaffen hat.