10.05.2024, 18:52
(10.05.2024, 11:57)Nightwatch schrieb: Zwangsdienste sind und bleiben verfassungs-, europa- und völkerrechtswidrig. Daran ändert auch eine Volksabstimmung (was zu begrüßen wäre) nichts. Die Politik muss hier verdammt aufpassen nicht in rechtliche Falllöcher zu tappen. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur als Wehrpflicht mit daneben stehenden Ersatzdienst möglich und eben nicht irgendwie schick verpackt als Zwangsdienstjahr für alles und jeden.
Wenn man einen solchen Weg geht wird allerspätestens der EGMR den Daumen senken.
Ich sag es mal so: Angriffskriege sind ebenfalls völkerrechtswidrig. Das hindert weder Putin daran in die Ukraine einzumarschieren noch seine Soldateska am morden, rauben und schänden.
Insofern sehe ich in die juristische Beurteilung von staatsbürgerlichen Pflichtdiensten (jeglicher Art) als etwaige Zwangsdienste, als eine ziemlich verzerrten Betrachtungsweise einer friedensgewöhnten Komfort- und Wohlstandsgesellschaft.
Bitte nicht persönlich nehmen, ich weiß dass du die rechtliche Legitimität der Wehrpflicht als derzeit einzig gangbare Option hinweisen möchtest.
Vielleicht müssen Teilen der Gesellschaft nichtnur ihre Rechte sondern auch deren Pflichten vor Augen geführt werden.
(10.05.2024, 15:53)Quintus Fabius schrieb: Allein schon bezeichnend dass von Land und nicht von Gesellschaft gesprochen wird, und dass man sofort soziale und kulturelle Dienste für das Land mit anführt.
....junge Staatsbürger sollte sich einmal mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob sie sich einen Dienst für das Land vorstellen können", sagte Klingbeil .....
Herr Klingbeil hätte ja auch sagen können:
- seinem Land
- Deutschland
- dem Vaterland
- leisten möchten/wollen
- dienen möchten/ wollen
In früheren Zeiten war der Begriff des Vaterlandes und des Volkes gleichbedeutend mit der heutigen Wort der Gesellschaft. Aber sowas sagt ein Genosse nicht