07.04.2024, 09:55
(06.04.2024, 22:16)Hinnerk2005 schrieb: Ich meine mich auch sehr dunkel zu erinnern, dass mir vom Kreiswehrersatzamt Mitte der 1980er Jahre mitgeteilt wurde, dass ich nur bis 45 Jahre Reservist sei.Das gilt nur im Frieden. Im V-Fall ist die Altersgrenze für die Heranziehung 60 (vorbehaltlich Wehrdienstfähigkeit natürlich).
Bei ehemaligen SaZ/BS kann diese durch freiwillige Reserveverpflichtung auf 65 erhöht werden. Das ist auch schon immer so.
§3 (5) Wehrpflichtgesetz bzw. §59 (2) Soldatengesetz.