03.04.2024, 08:08
Aus einer maximal pro-israelischen Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/5...f-data.pdf
Und von hier aus ist es ganz einfach:
Wo bestand hier eine unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Israel durch die Personen welche sich in dem Botschaftsgelände aufhielten ?! Wo ist ein Beleg / Beweis der Israelis dass eine solche Bedrohungslage bestand ?
Es gibt keinen und es wurde keiner seitens Israels vorgelegt. Damit waren die Angriffe völkerrechtswidrig nach jedwedem Maßstab. Ebenso kann man nicht einfache andere Staaten angreifen nur weil man sich de jure seit 75 Jahren mit ihnen in einem Waffenstillstand befindet, ohne konkrete Bedrohungslage.
Aber um das allerwichtigste nochmal zu betonen:
Israel schweigt ja dazu ob es diese Angriffe durchgeführt hat und erklärt ganz allgemein, dass es sich ja nie zu den Angriffen in Syrien bekannt hat (russische Doktrin grüner Männchen). Israel weiß also sehr genau, dass sein fortwährender Angriffskrieg gegen Syrien in weiten Teilen völkerrechtswidrig ist. Denn ansonsten müsste es nicht die Grüne Männchen Doktrin bemühen, sondern könnte ja offen erklären, dass es diese Angriffe durchgeführt hat.
Und da dies ja gar nicht bewiesen ist, wozu verteidigen hier also manche Israel überhaupt? Wozu überhaupt irgendeine rechtliche Begründung, wo die Israelis doch gar nicht gesagt haben, dass sie es waren ?! Da es keinen Beweis dafür gibt, dass Israel der Täter war, muss man Israel doch gar nicht verteidigen und die Angriffe irgendwie rechtlich begründen ?!
Und das ist beispielsweise auch die offizielle Position dieser Bundesrepublik dazu: man wisse es ja gar nicht, und deshalb könne man keine rechtliche Bewertung vornehmen:
Elegant. Aber wenn dies nun die neue internationale Rechtsordnung sein soll, wozu dann überhaupt Israels Handeln begründen oder rechtfertigen. Weiß doch gar niemand nichts genaues, und damit kann jeder machen und tun was er will, solange er nicht erwischt wird.
Und das ist die Logik von Kriminellen, dass die Tat nicht vorliegt bis man erwischt wird, und eine Welt die sich darauf aufbaut, wird nicht nur fortwährend instabiler, es ist auch eine Welt in welcher vor allem anderen Israel langfristig erhebliche Nachteile daraus haben wird.
https://www.bundestag.de/resource/blob/5...f-data.pdf
Zitat:Ein formell nicht beendeter Kriegszustand zwischen zwei Staaten ist – solange kein akuter
bewaffneter Konflikt vorliegt – für sich genommen keine Rechtfertigung für die Anwendung von
militärischer Gewalt. 41 Vielmehr gilt auch in diesem Fall, dass jeder Einsatz von Waffengewalt
mit dem Völkerrecht im Einklang stehen muss und daher einer besonderen Rechtfertigung
bedarf.
41 Oona Hathaway, Recent Israeli Strikes on Syria and the Prohibition on the Unilateral Use of Force, justsecuri-ty.org v. 16.1.2018, abrufbar unter: https://www.justsecurity.org/51047/israe...ral-force/; kritisch auch Amichai Cohen/Elena Chachko, Law of Armed Conflict – The Israel-Iran-SyriaClash and the Law on Use of Force, lawfareblog.com v. 14.2.2018, abrufbar unter:
https://lawfareblog.com/israel-iran-syri...-use-force.
Zitat:Als Rechtfertigung für Israels Militärschläge in Syrien wird vielfach auf das Recht zur Selbstver-
teidigung rekurriert,42 insbesondere auf die Rechtsfigur der „anticipatory self-defense“.43 Völker-
rechtlich ist anerkannt, dass sich ein Staat auf das Selbstverteidigungsrecht berufen kann, sobald
ein Angriff unmittelbar bevorsteht.44 Es kann einem Staat nicht zugemutet werden, einen Angriff
erst abzuwarten, um sich anschließend zu verteidigen.
Demgegenüber sind „prä-emptive“ Selbstverteidigungsmaßnahmen auf der Grundlage einer (nur)
generellen Bedrohungslage, die sich noch nicht hinreichend verdichtet hat, völkerrechtlich aus-
gesprochen umstritten.45 Kritisch wird vor allem auf das Missbrauchsrisiko verwiesen, welches
mit einer derart extensiven Auslegung des Selbstverteidigungsrechts einhergeht.
Mit Blick auf die israelischen Militärschläge ist wie folgt zu differenzieren:
Soweit sich die Luftschläge gegen die Hisbollah richten, ist davon auszugehen, dass nach über-
wiegender Auffassung ein bewaffneter Angriff i.S.v. Art. 51 VN-Charta auch von einem nicht-
staatlichen Akteur ausgehen kann.
Bietet das Assad-Regime der Hisbollah einen staatlicherseits sicheren Rückzugsraum in Syrien,
könnte dies nach der – allerdings nicht unumstrittenen – sog. safe-haven-Doktrin ausreichen, um
Selbstverteidigungsmaßnahmen gegen die Hisbollah in Syrien zu begründen.46 Hinzu kommt
jedoch, dass die Unmittelbarkeit einer israelischen Bedrohung en detail nachzuweisen ist –
selbst wenn man von einer generellen Bedrohungslage durch die Hisbollah-Milizen ausgehen
darf.4
Zitat:Die gegen iranische Stellungen gerichteten israelischen Militärschläge in Syrien sind aufgrund
der unklaren Faktenlage rechtlich nur schwer zu bewerten. Ob eine hinreichend konkretisierte
Bedrohungslage vorliegt, ist unklar.
Richten sich die israelischen Militärschläge gegen syrische Stellungen, muss ebenfalls gesondert
dargelegt werden, dass eine unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Israel durch das Assad-
Regime besteht. Völkerrechtlich problematisch ist, dass Israel syrische Stellungen an-
greift, um gegen den Iran vorzugehen.51
Und von hier aus ist es ganz einfach:
Wo bestand hier eine unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Israel durch die Personen welche sich in dem Botschaftsgelände aufhielten ?! Wo ist ein Beleg / Beweis der Israelis dass eine solche Bedrohungslage bestand ?
Es gibt keinen und es wurde keiner seitens Israels vorgelegt. Damit waren die Angriffe völkerrechtswidrig nach jedwedem Maßstab. Ebenso kann man nicht einfache andere Staaten angreifen nur weil man sich de jure seit 75 Jahren mit ihnen in einem Waffenstillstand befindet, ohne konkrete Bedrohungslage.
Aber um das allerwichtigste nochmal zu betonen:
Israel schweigt ja dazu ob es diese Angriffe durchgeführt hat und erklärt ganz allgemein, dass es sich ja nie zu den Angriffen in Syrien bekannt hat (russische Doktrin grüner Männchen). Israel weiß also sehr genau, dass sein fortwährender Angriffskrieg gegen Syrien in weiten Teilen völkerrechtswidrig ist. Denn ansonsten müsste es nicht die Grüne Männchen Doktrin bemühen, sondern könnte ja offen erklären, dass es diese Angriffe durchgeführt hat.
Und da dies ja gar nicht bewiesen ist, wozu verteidigen hier also manche Israel überhaupt? Wozu überhaupt irgendeine rechtliche Begründung, wo die Israelis doch gar nicht gesagt haben, dass sie es waren ?! Da es keinen Beweis dafür gibt, dass Israel der Täter war, muss man Israel doch gar nicht verteidigen und die Angriffe irgendwie rechtlich begründen ?!
Und das ist beispielsweise auch die offizielle Position dieser Bundesrepublik dazu: man wisse es ja gar nicht, und deshalb könne man keine rechtliche Bewertung vornehmen:
Zitat:Inwiefern solche Angriffe erforderlich sind, um einen unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren, kann aufgrund unzureichender Informationen über die Hintergründe nicht abschließend beurteilt werden. So schwieg Israel etwa zu den Vorwurf, eine syrische Militärbasis im April 2018 angegriffen zu haben.
Die Bewertung der israelischen Angriffe gegen syrische und iranische Stellungen sowie die
Hisbollah erweist sich als völkerrechtlich problematisch. Die Faktenlage ist in vielen Fällen
nicht hinreichend geklärt.
Elegant. Aber wenn dies nun die neue internationale Rechtsordnung sein soll, wozu dann überhaupt Israels Handeln begründen oder rechtfertigen. Weiß doch gar niemand nichts genaues, und damit kann jeder machen und tun was er will, solange er nicht erwischt wird.
Und das ist die Logik von Kriminellen, dass die Tat nicht vorliegt bis man erwischt wird, und eine Welt die sich darauf aufbaut, wird nicht nur fortwährend instabiler, es ist auch eine Welt in welcher vor allem anderen Israel langfristig erhebliche Nachteile daraus haben wird.