02.03.2024, 00:19
(01.03.2024, 22:20)lime schrieb: Also ich finde dass daraus schon klar hervorgeht dass auf atomare Bewaffnung verzichtet wird, auch wenn man den Atomwaffensperrvertrag kündigen würde.Klar tut es das. Nur kann man sich ja trotzdem diplomatisch kommunikativ anders positionieren, ohne den Vertrag zu kündigen. Die Russen behaupten auch ständig, es gäbe irgendwelche Rechtsansprüche und Vereinbarungen, die so gar nicht existieren. Da können wir genauso gut behaupten, dass es sich bei dem entsprechenden Artikel nur um die Selbstverpflichtung handelt, die Auflagen aus dem NVV einzuhalten, so lange er gilt. Da der NVV aber eine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, hätten wir ja die Möglichkeit, auszutreten, was dem Artikel des 2+4-V. die Grundlage entziehen würde.
Natürlich ist das rechtlich so nicht korrekt. Aber es ist eine mögliche - wenn auch höchstwahrscheinlich falsche - Lesart des Vertragstextes. Und auf die könnten wir uns genauso berufen, wie es Putin auf vermeintlich historische Gebietsansprüche in anderen Staaten tut, obwohl es anderslautende Verträge gibt. Die Frage ist nur, ob er uns glaubt, dass wir das wirklich tun würden. Putin ist kein Jurist, sondern Geheimdienstler und Mafiosi.