01.03.2024, 16:13
(01.03.2024, 15:57)voyageur schrieb: Der Begriff ist belligérance, und Cobelligérance. Das ist Völkerrechtlich definiert (@Schneemann uo to you, eine Übersetzung ist zu delikat. Frankreich ist ein (atomwaffen) dotierter Staat. Eine Kriegszustand mit Russland (dotierter Staat) zu deklarieren, ist eine sehr grosser Schritt.
Ausbildung in der Ukraine zB ist völkerrechtlich keine Cobélligerance.
(...)
Danke für die Hinweise!
Mir fehlt aber noch eure Beurteilung einer Situation, die Attal im von mir zitierten Video im französischen Senat explizit als möglich genannt hat: französische Soldaten im Einsatz als Luftverteidigungskräfte in der Ukraine.
Gut, diese operieren nach meinem bescheidenen Wissen viele Kilometer hinter der ersten Linie, nehmen aber dennoch direkt an Kampfhandlungen eben gegen gegnerische Flugzeuge und Drohnen teil.
Will sagen, sie schießen sie ab und töten die Besatzungen, so weit bemannte Objekte im Spiel sind. Gleichzeitig werden sie selbst vom Gegner durch Artillerie und eben Luftangriffe angegriffen und getötet.
Diese Szenario hat Attal explizit nicht nur gemeint, sondern auch genannt!
Für mich wären Vorfälle dieser Art kriegerische Handlungen. Ich will das gar nicht bewerten. Ich will nur darauf hinaus, dass man sich darüber klar sein muss, worüber Attal gesprochen hat.
Wenn russische und französische Truppen wechselseitig aufeinander schießen und sei es auch "nur" im Rahmen von Luftangriffen / -abwehr, dann ist das ein offener, militärisch ausgetragener Krieg.
Und dann soll man das auch so nennen. Auch das sage ich ohne Bewertung. Es kommt sowieso wie es kommen muss.