28.02.2024, 18:53
Mit Erschrecken stelle ich fest, dass ich Quintus Fabius seit fast zwei Wochen eine Antwort schuldig bin, wie in meinen Augen eine Bundeswehr mit Wehrpflichtigen aussehen könnte.
Nun geben die jüngsten Diskussionen über die Grundorganisation der Bundeswehr für mich den Anlass folgenden Begriff in den Raum zu werfen:
Landwehr
Das sowohl Reichswehr als auch Bundeswehr bei ihrer Namensgebung dem Vorbild der Landwehr folgten, unterstreicht die historische Bedeutung jenes Teil früherer deutscher Armeen, welcher neben dem stehenden Heer ein wichtiger Garant zum Schutze des eigenen Territoriums war.
Nun genug des Pathos.
In diesem Sinne wäre die Bundeswehr die deutsche Streitmacht mit den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine zur Landes- und Bündnisverteidigung.
Die Landwehr könnte die Rolle als vierte Teilstreitkraft zur Landesverteidigung einnehmen. Als Rückgrat in der Heimat obliegt ihr die Ausbildung aller Rekruten sowie die Bildung der Heimatschutztruppe durch Rückgriff und Ausbildung aller Wehrpflichtigen in Spannungs- und Verteidigungsfall.
Analog zum früheren Territorialheer, besteht der Kernauftrag darin das „Feldheer“ bzw. die Friedensarmee von den Aufgaben in der Heimat zu entlasten und somit die Operationsfreiheit der Verbände im Rahmen der Bündnisverteidigung sicherzustellen.
Überlegenswert könnte sein die Streitkräftebasis in Teilen oder in Gänze in die Landwehr zu überführen. Hierzu zählen insbesondere bodenständige Fernmeldeeinrichtungen, Logistik, regionale Sanitätseinrichtungen und die Feldjägerdienstkommandos.
Auftrag wäre somit über die altbekannten Wach- und Sicherungsaufgaben hinaus die Wahrnehmung von Aufgaben mit regionalem Bezug bspw. im Rahmen des WHNS/ HNS.
Ein wesentlicher Baustein der Landwehr wäre die zivil-militärische Zusammenarbeit welche über das KVK-Handschütteln in Rathäusern hinaus geht.
Hierzu könnte sich die Landwehr u.a. THW-Liegenschaften der BIMA bedienen um Ausbildungs- bzw. Mobstützpunkte zu unterhalten. Weitere Kooperationen könnten mit Zivil- und Katastrophenschutz (oder wie es gern nenne: Zivilverteidigung), Bundespolizei, Zoll und Länderpolizei erfolgen.
Weiterhin könnte jede Liegenschaft der Bundeswehr eine (Teil-)Einheit der Landwehr bspw. in Kompanie- oder Zugstärke beheimaten.
In diesem Sinne würde es sich um ein Organisationselement handeln, welches nahe zwischen der heutigen Streitkräftebasis oder dem früheren Territorialheer herankommt.
Analog zum alten Territorialheer würde die Landwehr über eigene bodenständige Kampftruppenteile mindestens auf Regimentsebene verfügen.
Hierzu könnten beispielsweise die heutigen Heimatschutzregimenter zu teilaktiven Infanterieregimenter umgewandelt werden.
Bei der Aufstellung sollte auf Material zurückgegriffen werden, welches im „aktiven Feldheer“ durch Zulauf neuer Systeme ausgesondert wird. Hier sei nach heutigen Stand beispielweise der TPZ Fuchs, das G36 und die wenigen verbliebenden SPZ Marder genannt.
Wie der Ukrainekonflikt zeigt, sind zum Sichern und Halten von Räumen sowie zur Durchführung von Offensiven umfangreiche Infanterieverbände vorzuhalten. Diese sind zur Durchführung ihres Auftrages nicht zwingend auf Großgerät angewiesen.
Wie in früheren Zeiten kann ein so riesiger Personalkörper weder finanziell noch strukturell in Friedenszeiten unterhalten werden.
Im Rahmen einer allgemeinen Wehrpflicht/ Dienstpflicht könnte jedoch jeder Dienstpflichtige seine militärische Grundausbildung in der Landwehr geniessen.
Ein flexible und lukrative Weiterverpflichtungsmöglichkeit als FWDL in den aktiven Truppenteilen von Heer, Luftwaffe, Marine und SKB/Landwehr sollte angeboten werden.
Bei Mobilmachung könnte die Bundeswehr somit auf ein umfangreiches Reservoir an grundausgebildeten Reservisten zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben zurückgreifen.
Entgegen der früheren Wehrpflicht wird somit die aktive Truppe (Heer, Luftwaffe, Marine) von der Aufgabe der Rekrutenausbildung entlastet und steht somit für einem Einsatz im Bündnisgebiet uneingeschränkt zur Verfügung.
Nun geben die jüngsten Diskussionen über die Grundorganisation der Bundeswehr für mich den Anlass folgenden Begriff in den Raum zu werfen:
Landwehr
Das sowohl Reichswehr als auch Bundeswehr bei ihrer Namensgebung dem Vorbild der Landwehr folgten, unterstreicht die historische Bedeutung jenes Teil früherer deutscher Armeen, welcher neben dem stehenden Heer ein wichtiger Garant zum Schutze des eigenen Territoriums war.
Nun genug des Pathos.
In diesem Sinne wäre die Bundeswehr die deutsche Streitmacht mit den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine zur Landes- und Bündnisverteidigung.
Die Landwehr könnte die Rolle als vierte Teilstreitkraft zur Landesverteidigung einnehmen. Als Rückgrat in der Heimat obliegt ihr die Ausbildung aller Rekruten sowie die Bildung der Heimatschutztruppe durch Rückgriff und Ausbildung aller Wehrpflichtigen in Spannungs- und Verteidigungsfall.
Analog zum früheren Territorialheer, besteht der Kernauftrag darin das „Feldheer“ bzw. die Friedensarmee von den Aufgaben in der Heimat zu entlasten und somit die Operationsfreiheit der Verbände im Rahmen der Bündnisverteidigung sicherzustellen.
Überlegenswert könnte sein die Streitkräftebasis in Teilen oder in Gänze in die Landwehr zu überführen. Hierzu zählen insbesondere bodenständige Fernmeldeeinrichtungen, Logistik, regionale Sanitätseinrichtungen und die Feldjägerdienstkommandos.
Auftrag wäre somit über die altbekannten Wach- und Sicherungsaufgaben hinaus die Wahrnehmung von Aufgaben mit regionalem Bezug bspw. im Rahmen des WHNS/ HNS.
Ein wesentlicher Baustein der Landwehr wäre die zivil-militärische Zusammenarbeit welche über das KVK-Handschütteln in Rathäusern hinaus geht.
Hierzu könnte sich die Landwehr u.a. THW-Liegenschaften der BIMA bedienen um Ausbildungs- bzw. Mobstützpunkte zu unterhalten. Weitere Kooperationen könnten mit Zivil- und Katastrophenschutz (oder wie es gern nenne: Zivilverteidigung), Bundespolizei, Zoll und Länderpolizei erfolgen.
Weiterhin könnte jede Liegenschaft der Bundeswehr eine (Teil-)Einheit der Landwehr bspw. in Kompanie- oder Zugstärke beheimaten.
In diesem Sinne würde es sich um ein Organisationselement handeln, welches nahe zwischen der heutigen Streitkräftebasis oder dem früheren Territorialheer herankommt.
Analog zum alten Territorialheer würde die Landwehr über eigene bodenständige Kampftruppenteile mindestens auf Regimentsebene verfügen.
Hierzu könnten beispielsweise die heutigen Heimatschutzregimenter zu teilaktiven Infanterieregimenter umgewandelt werden.
Bei der Aufstellung sollte auf Material zurückgegriffen werden, welches im „aktiven Feldheer“ durch Zulauf neuer Systeme ausgesondert wird. Hier sei nach heutigen Stand beispielweise der TPZ Fuchs, das G36 und die wenigen verbliebenden SPZ Marder genannt.
Wie der Ukrainekonflikt zeigt, sind zum Sichern und Halten von Räumen sowie zur Durchführung von Offensiven umfangreiche Infanterieverbände vorzuhalten. Diese sind zur Durchführung ihres Auftrages nicht zwingend auf Großgerät angewiesen.
Wie in früheren Zeiten kann ein so riesiger Personalkörper weder finanziell noch strukturell in Friedenszeiten unterhalten werden.
Im Rahmen einer allgemeinen Wehrpflicht/ Dienstpflicht könnte jedoch jeder Dienstpflichtige seine militärische Grundausbildung in der Landwehr geniessen.
Ein flexible und lukrative Weiterverpflichtungsmöglichkeit als FWDL in den aktiven Truppenteilen von Heer, Luftwaffe, Marine und SKB/Landwehr sollte angeboten werden.
Bei Mobilmachung könnte die Bundeswehr somit auf ein umfangreiches Reservoir an grundausgebildeten Reservisten zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben zurückgreifen.
Entgegen der früheren Wehrpflicht wird somit die aktive Truppe (Heer, Luftwaffe, Marine) von der Aufgabe der Rekrutenausbildung entlastet und steht somit für einem Einsatz im Bündnisgebiet uneingeschränkt zur Verfügung.