29.01.2024, 20:58
(29.01.2024, 13:59)alphall31 schrieb: Dafür stehts im wehrpflichtgesetz. ...
hm... das wirf dann nur leider die Ober sticht Unter Problematik auf den Tisch. Nur um mich da auf dem neusten Stand zu halten welches der beiden Gesetze (Grund Gesetz, Wehrpflichtgesetz) steht in der BRD ganz Oben in der Hierarchie?
Also wen es das Grund Gesetz ist, dann muss ich dir leider sagen das Art 12a GG nur bei der Dienstverpflichtung von Frauen auf ein anderes Gesetz verweist. Alles was Männer betrifft ist ohne Verweis auf andere Gesetze in Art 12a GG geregelt.
Hoppala... damit ist §1 (1) WPflg ja verfassungswidrig, da er sich ganz klar gegen den Wortlaut der Grund Gesetzes richtet.
Und so nebenbei ist §2 WPflg "... §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall." https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html
Auch nicht schlecht ... im Frieden also nichtig das Gesetz.
Wo haben wir gerade noch mal den Formel postulierten Spannungsfall oder V-Fall?
Annalena´s Kriegserklärung hätte ja im Prinzip gereicht. Aber irgendwie sagen alle denen Sie untergebene ist, Sie hätte sich nur falsch ausgedrückt #BaconOfHope