28.01.2024, 14:03
Vielleicht bin ich da zu "naiv", aber für mich klingt das irgendwie anders... Wenn man diese Tests einfach nur "vor" dem Feldtest durchführt, hätte ich es ja verstanden, aber gemäß z.B. ntv sieht es anders aus:
Und weiter:
Vergaberechtlich kann ich den Aufschrei sogar verstehen, denn nun wäre zu prüfen, ob diese "abgeschwächten" Anforderungen vielleicht andere Bieter damals abgeschreckt haben - sprich, wäre der Wettbewerb ein anderer gewesen, wenn die Anforderungen damals schon schwächer gewesen wären. Auch die Aussage, die Änderung sie auf "bitten von H&K" erfolgt, ist halt vor dem Hintergrund der Causa G36 maximal unglücklich aus PR-Sicht.
Auch für das BAAINBw ist es nicht gerade vorteilhaft unterstellt zu bekommen, man hätte einen Vertrag zum Nachteil des Bundes geändert. Da hilft auch die langwierige Ausführung des Pressesprechers nicht wirklich weiter, denn diesen Vorwurf erwähnt er mit keinem Wort.
Nun müsste natürlich jemand fachlich einordnen, ob die Anforderungen an die Präzision von Anfang an am Bedarf der Truppe vorbei gingen - der bittere Geschmack wird wohl haften bleiben, dass man erst mit "überzogenen" Anforderungen alle anderen Wettbewerber gechast hat, um den Haus- und Hoflieferanten zu bekommen nur um im Nachgang dann für das Vergabeverfahren entscheidende Anforderungen abzumildern. Meine Meinung: Das ist eigentlich kein Problem der Technik, also des HK416, sondern des Vergabeverfahrens, auch wenn es in der Presse munter vermischt wird.
Zitat:Hintergrund sind demnach unzureichende Nachweispflichten für die Treffsicherheit durch das Beschaffungsamt der Bundeswehr. Diese wurden nach Vertragsabschluss in einem Änderungsvertrag abgeschwächt.
Der "Spiegel" berichtet unter Berufung auf den gleichen Rechnungshofbericht, der Hersteller Heckler & Koch habe sich im Herbst 2022 an das Beschaffungsamt gewandt, mit der Bitte, die Schusstests mit ziviler Spezialmunition und nicht mit der bei der Bundeswehr gängigen Gefechtsmunition vornehmen zu dürfen. Demnach wollte der Waffenkonzern auch zwischen Feuerstößen mehr Pausen einlegen.
Und weiter:
Zitat:Der "Spiegel" zitiert aus dem Dokument, durch die nachträglich geänderten Anforderungen für die Schusstests mit dem Gewehr sei "nicht mehr sichergestellt, dass die Präzisionsanforderungen der Truppe erfüllt werden". Durch die Abschwächung der Anforderungen habe das Beschaffungsamt "die Nachweispflichten des Waffenherstellers zum Nachteil der Bundeswehr vereinfacht".
Vergaberechtlich kann ich den Aufschrei sogar verstehen, denn nun wäre zu prüfen, ob diese "abgeschwächten" Anforderungen vielleicht andere Bieter damals abgeschreckt haben - sprich, wäre der Wettbewerb ein anderer gewesen, wenn die Anforderungen damals schon schwächer gewesen wären. Auch die Aussage, die Änderung sie auf "bitten von H&K" erfolgt, ist halt vor dem Hintergrund der Causa G36 maximal unglücklich aus PR-Sicht.
Auch für das BAAINBw ist es nicht gerade vorteilhaft unterstellt zu bekommen, man hätte einen Vertrag zum Nachteil des Bundes geändert. Da hilft auch die langwierige Ausführung des Pressesprechers nicht wirklich weiter, denn diesen Vorwurf erwähnt er mit keinem Wort.
Nun müsste natürlich jemand fachlich einordnen, ob die Anforderungen an die Präzision von Anfang an am Bedarf der Truppe vorbei gingen - der bittere Geschmack wird wohl haften bleiben, dass man erst mit "überzogenen" Anforderungen alle anderen Wettbewerber gechast hat, um den Haus- und Hoflieferanten zu bekommen nur um im Nachgang dann für das Vergabeverfahren entscheidende Anforderungen abzumildern. Meine Meinung: Das ist eigentlich kein Problem der Technik, also des HK416, sondern des Vergabeverfahrens, auch wenn es in der Presse munter vermischt wird.