25.01.2024, 21:39
(25.01.2024, 16:58)alphall31 schrieb: Ob nun nicht deutscher oder nicht Eu sind beide nicht dem Grundgesetz verpflichtet.Selbstverständlich wären (EU-)Ausländer, die in der Bundeswehr dienen auf das Grundgesetz verpflichtet. Dies ist bereits jetzt so für Beamte.
Im Beamtenrecht gibt es dabei Stellenvorbehalte für bestimmte Stellen, die im Regelfall nur mit Beamten deutscher Staatsbürgerschaft besetzt werden dürfen, wobei dies aber je nach Fachdienst sehr unterschiedlich gehandhabt wird und werden darf (z.B. der da oft genannte Polizeivollzugsdienst ist auf Bundesebene durchaus für EU-Bürger offen).
(25.01.2024, 18:14)alphall31 schrieb: Verstöße gegen den Amtseid sind juristisch nicht verfolgbar in Deutschland ( was traurig genug ist ) . Als Deutscher wird man anderweitig verurteilt im Notfall.Das hat nichts mit dem Amtseid zu tun. Das Grundgesetz ist kein "strafbewehrtes" Gesetz. Verletzungen werden generell über Strafgesetze gehandhabt.