(Land) Flugabwehrraketensystem Patriot
#41
(10.01.2024, 13:48)Helios schrieb: ... , darin sind auch explizit Munitionsausgaben für "bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen" aufgeführt. ...
... (vorsätzlicher Gesetzesbruch, Vorbereitung eines Hochverrats, etc.) ...

Nicht die Beschaffung von Munition, egal ob 155mm Granaten oder Patriot-Raketen, ist das Problem. Sondern der Gesetzestext explizit "Stärkung" vorsieht und das auch nicht von irgend einem willkürlichen Zeitpunkt aus sondern, weil nicht extra genannt, vom Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (06.Jun.22) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...4889857872 , alle Ausgaben um den Ausrüstungsstand der BW zu diesem Zeitpunkt wiederzuerlangen fallen unter "Instandsetzung" und sind kein "Invest" (Stärkung). Das ist 0815 BWL-Wissen, welches man sich auch gerne zwecks Steuer noch mal vom Finanzamt erklären lassen kann.

Da die Zweckbindung sogar noch vor dem Begünstigten und der Begünstigungssumme genannt wird braucht auch keiner behaupten den Satz nicht zu Ende gelesen zu haben = vorsatz
Und die Zweckbindung nicht zu erfüllen = Gesetzesbruch

Gemäß Art 87a GG (1) müssen die Streitkräfte gemäß Haushaltsplan die Verteidigung gewährleisten. Folgerichtig muss die "Instandsetzung"/Wiederbeschaffung des MunBestandes durch den Haushalt erfolgen und nicht durch das Sondervermögen (das gilt auch für MunBestände die durch das Sondervermögen vergrößert werden/wurden).
Aber viel entscheidender durch öffentliche Aussage des Verteidigungsministers https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blic...ungsfaehig ist die Bundeswehr, ab dem 01.03.2023, nicht mehr Verteidigungsfähig. Jede auch nur geplante Waffen-/Munitionsabgabe der BW, nach diesem Zeitpunkt, an nicht NATO/EU Militär (ist die Ukraine in der NATO oder EU?) fällt damit unter § 83 (1) StGB weil es direkt die Verhinderung der Erfüllung des Art 87a (1) GG durch die BRD zum Ziel hat.

Die erfolgte Lieferung von BW-Beständen an die Ukraine nach dem Aussagedatum des Verteidigungsministers muss damit folgerichtig sogar als vollzogener Hochverrat gemäß § 81 (1) 2. StGB betrachtet werden. Jeder Mitwirkende (vom obersten Unterschreiber bis zum kleinsten LKW-Fahrer) ist der Rechtsprechung vorzuführen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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RE: Flugabwehrraketensystem Patriot - von iRUMO - 25.09.2022, 13:18
RE: Flugabwehrraketensystem Patriot - von iRUMO - 25.09.2022, 22:19
RE: Flugabwehrraketensystem Patriot - von iRUMO - 01.12.2022, 21:50
RE: Flugabwehrraketensystem Patriot - von Kul14 - 01.12.2022, 22:58
RE: Flugabwehrraketensystem Patriot - von Leuco - 25.06.2023, 19:51
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RE: Flugabwehrraketensystem Patriot - von iRUMO - 24.08.2023, 12:19
RE: Flugabwehrraketensystem Patriot - von Schaddedanz - 10.01.2024, 15:01
RE: Flugabwehrraketensystem Patriot - von veut - 19.04.2024, 17:33

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