10.01.2024, 12:09
(10.01.2024, 11:20)Nightwatch schrieb: Das Sondervermögen Bundeswehr ist nach Art. 87a Abs. 1a GG von den Schuldenbremse ausgenommen.
Hat aber eine Zweckbindung "(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit .." = Erhöhung = Mehr. Damit ist Nachbeschaffung = Aufrechterhaltung = Halten, die gleiche Zweckentfremdung wie beim Corona-Sondervermögen, welches ja auch so oder so als Wirtschaftshilfe eingesetzt worden wäre.
Würde man es über EPL 14 laufen lassen, wäre es ein elende Sauerei wo das Außenministerium überall seine Verschwendungssucht hin abwälzt, ansonsten aber OK.
So ist es vorsätzlicher Gesetzesbruch und on top auch noch vorsätzlich verfassungsfeindliches Verhalten. Läuft bei der NPD