10.01.2024, 11:20
(10.01.2024, 11:02)Schaddedanz schrieb: Wie war das eigentlich noch mal mit diesem Verfassungsgerichtsurteil zu Sondervermögen, die 100 Stück müssen eigentlich aus Annalena´s Schminkbudget (EPL 60) bezahlt werden. Oder gilt das Urteil nur für Corona-Sondervermögen, wäre mir neu? Mit Ansage und Vorwarnung gleich der nächste Eilantrag + Urteil für Karlsruhe, dem normal Bürger besser bekannt unter "Vorsatz".
Das Sondervermögen Bundeswehr ist nach Art. 87a Abs. 1a GG von den Schuldenbremse ausgenommen.