07.01.2024, 19:18
Hallo zusammen,
Bisher nur als stiller Mitleser hier im Forum unterwegs, möchte ich mich spätestens bei der jüngsten Diskussion um den BGS miteinbringen.
Während die öffentliche Darstellung der Bundespolizei die eigene Geschichte größtenteils nur unterschlägt, so scheint das Wort BGS bei der Bundeswehr ein Tabu-Thema zu sein.
Dabei ist die (zeitweise paramilitärische) Sonderpolizei des Bundes ein höchst interessantes Konstrukt seiner Zeit.
Das die Grenzschutzdienstpflicht durch eine existierende Rechtsgrundlage legitimiert wird, setzt dennoch einen parlamentarischen Beschluss sowie tiefgreifenden Änderungen in Organisation, Ausbildung und Auftrag bei der Bundespolizei voraus.
So stellt Nightwatch treffenderweise Fest:
Die verfassungsrechtlichen Hürden für eine separaten Grenzschutzdienstpflicht sind wesentlich höher als bei einer Reaktivierung einer allgemeinen Wehrpflicht, welche dem Dienst im BGS/ Bundespolizei inkludiert.
Mit einer Erweiterung der Absatz 1. Artikel 12 GG auf jegliche Geschlechter ist dem Gesetz nicht hinzuzufügen. So kann die Wehrpflicht auch ausserhalb der Streitkräfte in Sinne einer Zivilverteidigung geleistet werden. Dies schließt den Dienst an der Waffe prinzipiell nicht aus.
Die Auswahl und Heranziehung von Hilfskräften in polizeilichen Verbänden sollte wie damals™ auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, Verfassungstreue und Qualifikation beruhen.
Zweck, Sinn und Unsinn und von polizeilichen Unterstützungskräften ist eine durchaus interessante Diskussion ebenso wie das frühere Konstrukt eines BGS-Polizisten mit Kombattantenstatus. Diese sollte aber losgelöst von der Wehrpflicht-Debatte geführt werden.
Im Prinzip ist seitens der Bundeswehr durch die Aufstellung des Territorialen Führungskommandos und der sechs Heimatschutzregimenter der erste Schritt zum Wiederaufbau eines Territorialheeres getan.
Ebenso ist mit dem FDWL Heimatschutz ist ein Dienstmodell eingeführt, welches die Blaupause für einen neuen Grundwehrdienst darstellen könnte.
Bisher nur als stiller Mitleser hier im Forum unterwegs, möchte ich mich spätestens bei der jüngsten Diskussion um den BGS miteinbringen.
Während die öffentliche Darstellung der Bundespolizei die eigene Geschichte größtenteils nur unterschlägt, so scheint das Wort BGS bei der Bundeswehr ein Tabu-Thema zu sein.
Dabei ist die (zeitweise paramilitärische) Sonderpolizei des Bundes ein höchst interessantes Konstrukt seiner Zeit.
Das die Grenzschutzdienstpflicht durch eine existierende Rechtsgrundlage legitimiert wird, setzt dennoch einen parlamentarischen Beschluss sowie tiefgreifenden Änderungen in Organisation, Ausbildung und Auftrag bei der Bundespolizei voraus.
So stellt Nightwatch treffenderweise Fest:
(07.01.2024, 11:29)Nightwatch schrieb: Also möchte Quintus Fabius den neuen BGS weiterhin als Polizei, Broensen dagegen ausdrücklich als Teilstreitkraft konstituieren.
Polizei hieße unter den gegeben verfassungspolitischen Realitäten, dass sich die Ausstattung auf leichte Infanteriewaffen beschränkt und Wehrpflichtige nicht ausschließlich bzw. nicht mal im Schwerpunkt in diesem Verband eingesetzt werden können.
Teilstreitkraft hieße, dass die Truppe nur im engen grundgesetzlichen Rahmen für Streitkräfte im Inneren eingesetzt werden kann. Gewonnen hätte man durch eine Neuschaffung des BGS damit nichts.
Vielleicht wäre es für Diskussion sinnvoll sich erst mal auf einen Ansatz zu einigen… und wenigstens noch halbwegs im Rahmen des politisch Denkbaren zu bleiben. Idealisierte Luftschlösser zu postulieren ist furchtbar einfach, Lösungen innerhalb des gegebenen politischen Handlungsspielraums einer Bundesregierung zu finden dagegen nicht.
Die verfassungsrechtlichen Hürden für eine separaten Grenzschutzdienstpflicht sind wesentlich höher als bei einer Reaktivierung einer allgemeinen Wehrpflicht, welche dem Dienst im BGS/ Bundespolizei inkludiert.
Mit einer Erweiterung der Absatz 1. Artikel 12 GG auf jegliche Geschlechter ist dem Gesetz nicht hinzuzufügen. So kann die Wehrpflicht auch ausserhalb der Streitkräfte in Sinne einer Zivilverteidigung geleistet werden. Dies schließt den Dienst an der Waffe prinzipiell nicht aus.
Die Auswahl und Heranziehung von Hilfskräften in polizeilichen Verbänden sollte wie damals™ auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, Verfassungstreue und Qualifikation beruhen.
Zweck, Sinn und Unsinn und von polizeilichen Unterstützungskräften ist eine durchaus interessante Diskussion ebenso wie das frühere Konstrukt eines BGS-Polizisten mit Kombattantenstatus. Diese sollte aber losgelöst von der Wehrpflicht-Debatte geführt werden.
(07.01.2024, 11:29)Nightwatch schrieb: Jedenfalls @Broensen, die Kolportierte Befreiung des Feldheeres von territorialen Aufgaben führt an dieser Stelle nicht zur einer Effizienz Steigerung, sondern entweder zu sinnbefreiten Doppelstrukturen und noch mehr Wasserkopf oder zur operativen Abhängigkeit des Heeres von Wehrdienst- und Reservestrukturen der SKB.
Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde,
- wenn diese Verbände im V-Fall genauso zur Bündnisverteidigung herangezogen werden sollen
- wahlweise dem Heer auch bei unpopulären Auslandseinsätzen zuarbeiten müssen oder einfach als auftragslose und teure Doppelstrukturen existieren,
- im Zweifelsfall der militärische Zwangsdienst an sich das eigentliche Problem darstellt
- niemand Bock hat das einzige Kind als BGS-Jäger mit leichten Infanteriewaffen im Baltikum gegen mechanisierte Motschützen verheizen zu lassen
Im Prinzip ist seitens der Bundeswehr durch die Aufstellung des Territorialen Führungskommandos und der sechs Heimatschutzregimenter der erste Schritt zum Wiederaufbau eines Territorialheeres getan.
Ebenso ist mit dem FDWL Heimatschutz ist ein Dienstmodell eingeführt, welches die Blaupause für einen neuen Grundwehrdienst darstellen könnte.