07.01.2024, 11:29
Also möchte Quintus Fabius den neuen BGS weiterhin als Polizei, Broensen dagegen ausdrücklich als Teilstreitkraft konstituieren.
Polizei hieße unter den gegeben verfassungspolitischen Realitäten, dass sich die Ausstattung auf leichte Infanteriewaffen beschränkt und Wehrpflichtige nicht ausschließlich bzw. nicht mal im Schwerpunkt in diesem Verband eingesetzt werden können.
Teilstreitkraft hieße, dass die Truppe nur im engen grundgesetzlichen Rahmen für Streitkräfte im Inneren eingesetzt werden kann. Gewonnen hätte man durch eine Neuschaffung des BGS damit nichts.
Vielleicht wäre es für Diskussion sinnvoll sich erst mal auf einen Ansatz zu einigen… und wenigstens noch halbwegs im Rahmen des politisch Denkbaren zu bleiben. Idealisierte Luftschlösser zu postulieren ist furchtbar einfach, Lösungen innerhalb des gegebenen politischen Handlungsspielraums einer Bundesregierung zu finden dagegen nicht.
Jedenfalls @Broensen, die Kolportierte Befreiung des Feldheeres von territorialen Aufgaben führt an dieser Stelle nicht zur einer Effizienz Steigerung, sondern entweder zu sinnbefreiten Doppelstrukturen und noch mehr Wasserkopf oder zur operativen Abhängigkeit des Heeres von Wehrdienst- und Reservestrukturen der SKB.
Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde,
- wenn diese Verbände im V-Fall genauso zur Bündnisverteidigung herangezogen werden sollen
- wahlweise dem Heer auch bei unpopulären Auslandseinsätzen zuarbeiten müssen oder einfach als auftragslose und teure Doppelstrukturen existieren,
- im Zweifelsfall der militärische Zwangsdienst an sich das eigentliche Problem darstellt
- niemand Bock hat das einzige Kind als BGS-Jäger mit leichten Infanteriewaffen im Baltikum gegen mechanisierte Motschützen verheizen zu lassen
Polizei hieße unter den gegeben verfassungspolitischen Realitäten, dass sich die Ausstattung auf leichte Infanteriewaffen beschränkt und Wehrpflichtige nicht ausschließlich bzw. nicht mal im Schwerpunkt in diesem Verband eingesetzt werden können.
Teilstreitkraft hieße, dass die Truppe nur im engen grundgesetzlichen Rahmen für Streitkräfte im Inneren eingesetzt werden kann. Gewonnen hätte man durch eine Neuschaffung des BGS damit nichts.
Vielleicht wäre es für Diskussion sinnvoll sich erst mal auf einen Ansatz zu einigen… und wenigstens noch halbwegs im Rahmen des politisch Denkbaren zu bleiben. Idealisierte Luftschlösser zu postulieren ist furchtbar einfach, Lösungen innerhalb des gegebenen politischen Handlungsspielraums einer Bundesregierung zu finden dagegen nicht.
Jedenfalls @Broensen, die Kolportierte Befreiung des Feldheeres von territorialen Aufgaben führt an dieser Stelle nicht zur einer Effizienz Steigerung, sondern entweder zu sinnbefreiten Doppelstrukturen und noch mehr Wasserkopf oder zur operativen Abhängigkeit des Heeres von Wehrdienst- und Reservestrukturen der SKB.
Ich sehe jetzt auch nicht, warum die Abgrenzung der Wehrdiensteinheiten die gesellschaftliche Akzeptanz steigern würde,
- wenn diese Verbände im V-Fall genauso zur Bündnisverteidigung herangezogen werden sollen
- wahlweise dem Heer auch bei unpopulären Auslandseinsätzen zuarbeiten müssen oder einfach als auftragslose und teure Doppelstrukturen existieren,
- im Zweifelsfall der militärische Zwangsdienst an sich das eigentliche Problem darstellt
- niemand Bock hat das einzige Kind als BGS-Jäger mit leichten Infanteriewaffen im Baltikum gegen mechanisierte Motschützen verheizen zu lassen