07.01.2024, 01:12
Werter Nightwatch:
Also bitte. Als ob sie je in Bezug darauf im realpolitischen Rahmen gewesen wäre. Der realpolitische Rahmen ist, dass wir darüber diskutieren ob man 80 Dingos innerhalb von 4 Jahren oder 60 Dingos innerhalb von 3 Jahren beschafft, dass ist der realpolitische Rahmen in welchem die Sicherheitspolitik dieser Bundesrepublik abläuft. Der realpolitische Rahmen ist es, welcher diese Bundesrepublik weitgehend hilflos gegenüber äußeren wie inneren Feinden macht. Der realpolitische Rahmen ist es, der uns ruinieren wird, und zweifelsohne gibt es dagegen kein Mittel, zu sehr hat dieser Rahmen jedwedes Denken und Streben in dieser Gesellschaft eingeschnürt, erstickt und versteinert.
Kann nur für mich sprechen, aber aus vielerlei Gründen will ich auf folgendes hinaus:
Der BGS ist verfassungsrechtlich eine Sonderpolizei, aber real eine Streitkraft. Er ist nur de jure eine Polizei um dadurch Vorteile zu erlangen, und zwar die Befähigung unabhängig vom rechtlichen Militär zusätzliche militärische Schlagkraft vorzuhalten. Exakt so wie es in seinen Anfängen ebenfalls war.
Man muss hier also strikt unterscheiden zwischen de jure und de facto. De jure wäre es eine Sonderpolizei des Bundes. Da diese aber kein eigenes Polizeiaufgabengesetz hat und auch sonst keinen Polizeigesetzen unterliegt, sind die Angehörigen dieser Sonderpolizei keine Polizeivollzugsbeamten. Das ist rechtlich problemlos möglich, auch hier und heute gibt es in den Polizeien in diesem Staat Polizisten, die keine Polizeivollzugsbeamten sind (witzigerweise beispielsweise alle Polizeipräsidenten u.a. hochrangige Polizisten).
De jure also eine Polizei - und damit ist der Einsatz im Inneren in der alten Form möglich - de facto aber eine Streitkraft, und damit kann diese gegen Innere Feinde eingesetzt werden, ist also für den modernen Krieg geeignet. Und sichert damit die Wehrhaftigkeit der freiheitliche demokratischen Grundordnung nach Innen !
In diesem Kontext verweise ich mal auf den hübschen Begriff der Grenzschutzdienstpflicht, wie sich aus dem alten Bundesgrenzschutzgesetz und darin folgend aus dem Artikel 12a des GG ergeben hat. Es würde deshalb sogar ein einfacher Parlamentsbeschluss genügen um diese wieder in Kraft zu setzen nach Art. 3 Abs. 2 Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz und dem folgend könnte man sie ausweiten.
Aber ganz allgemein dreht sich mir die Diskussion darum viel zu sehr um die Auslegung und den wortwörtlichen Inhalt von Paragraphen und exakte semantische Definitionen - statt darum, wie man diese verdrehen, anders interpretieren und vor allem anderen für sich nutzen kann. Recht sollte ein Werkzeug sein, was einem etwas ermöglicht, nicht umgekehrt ein Hindernis welches etwas verhindert.
Recht ist nur ein Instrument um sich daraus Vorteile zu verschaffen. Und daher muss es benutzt werden so dass es passt. Und exakt das hat man beim ursprünglichen BGS getan. Man stellte damit eine Streitkraft getarnt als Polizei auf. Eindeutig waren wir also früher wesentlich fähiger als wir es heute sind, wo wir in blindem Rechtsnegativismus immer nur erklären was alles (angeblich) nicht geht, statt uns darum zu kümmern das Recht dafür zu benutzen alles zu tun was vorteilhaft ist.
Zitat:damit verlässt die Diskussion aber den realpolitischen Rahmen
Also bitte. Als ob sie je in Bezug darauf im realpolitischen Rahmen gewesen wäre. Der realpolitische Rahmen ist, dass wir darüber diskutieren ob man 80 Dingos innerhalb von 4 Jahren oder 60 Dingos innerhalb von 3 Jahren beschafft, dass ist der realpolitische Rahmen in welchem die Sicherheitspolitik dieser Bundesrepublik abläuft. Der realpolitische Rahmen ist es, welcher diese Bundesrepublik weitgehend hilflos gegenüber äußeren wie inneren Feinden macht. Der realpolitische Rahmen ist es, der uns ruinieren wird, und zweifelsohne gibt es dagegen kein Mittel, zu sehr hat dieser Rahmen jedwedes Denken und Streben in dieser Gesellschaft eingeschnürt, erstickt und versteinert.
Zitat:ich weiß noch immer nicht auf was ihr eigentlich hinauswollt. Wenn der neue BGS keine Polizeitruppe sein soll, wird es verfassungsrechtlich eine Streitkraft.
Kann nur für mich sprechen, aber aus vielerlei Gründen will ich auf folgendes hinaus:
Der BGS ist verfassungsrechtlich eine Sonderpolizei, aber real eine Streitkraft. Er ist nur de jure eine Polizei um dadurch Vorteile zu erlangen, und zwar die Befähigung unabhängig vom rechtlichen Militär zusätzliche militärische Schlagkraft vorzuhalten. Exakt so wie es in seinen Anfängen ebenfalls war.
Man muss hier also strikt unterscheiden zwischen de jure und de facto. De jure wäre es eine Sonderpolizei des Bundes. Da diese aber kein eigenes Polizeiaufgabengesetz hat und auch sonst keinen Polizeigesetzen unterliegt, sind die Angehörigen dieser Sonderpolizei keine Polizeivollzugsbeamten. Das ist rechtlich problemlos möglich, auch hier und heute gibt es in den Polizeien in diesem Staat Polizisten, die keine Polizeivollzugsbeamten sind (witzigerweise beispielsweise alle Polizeipräsidenten u.a. hochrangige Polizisten).
De jure also eine Polizei - und damit ist der Einsatz im Inneren in der alten Form möglich - de facto aber eine Streitkraft, und damit kann diese gegen Innere Feinde eingesetzt werden, ist also für den modernen Krieg geeignet. Und sichert damit die Wehrhaftigkeit der freiheitliche demokratischen Grundordnung nach Innen !
Zitat:insofern, wenn Wehrpflicht, dann nur weil sie notwendig ist die notwendigen militärischen Zusagen zur Verteidigung im Bündnis zu erfüllen.
In diesem Kontext verweise ich mal auf den hübschen Begriff der Grenzschutzdienstpflicht, wie sich aus dem alten Bundesgrenzschutzgesetz und darin folgend aus dem Artikel 12a des GG ergeben hat. Es würde deshalb sogar ein einfacher Parlamentsbeschluss genügen um diese wieder in Kraft zu setzen nach Art. 3 Abs. 2 Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz und dem folgend könnte man sie ausweiten.
Aber ganz allgemein dreht sich mir die Diskussion darum viel zu sehr um die Auslegung und den wortwörtlichen Inhalt von Paragraphen und exakte semantische Definitionen - statt darum, wie man diese verdrehen, anders interpretieren und vor allem anderen für sich nutzen kann. Recht sollte ein Werkzeug sein, was einem etwas ermöglicht, nicht umgekehrt ein Hindernis welches etwas verhindert.
Recht ist nur ein Instrument um sich daraus Vorteile zu verschaffen. Und daher muss es benutzt werden so dass es passt. Und exakt das hat man beim ursprünglichen BGS getan. Man stellte damit eine Streitkraft getarnt als Polizei auf. Eindeutig waren wir also früher wesentlich fähiger als wir es heute sind, wo wir in blindem Rechtsnegativismus immer nur erklären was alles (angeblich) nicht geht, statt uns darum zu kümmern das Recht dafür zu benutzen alles zu tun was vorteilhaft ist.