05.01.2024, 00:47
(04.01.2024, 23:37)Schaddedanz schrieb: Nur ist eine gerechte Wehrpflicht eben kein Sache die endet wen man seine 20K Mann Lücke wieder für 3-4 Jahre geschlossen hat.Mit dem Standpunkt hat sich die Diskussion erledigt, denn dann sind wir uns zumindest dahingehend einig, dass eben das nicht funktioniert. Und darum ging es. Alles andere geht an der Fragestellung vorbei.
Zitat:Ich denke du verkennst das offensichtliche an diesem Gesetzestext, nämlich das zu verteidigende Objekt ist der Geltungsbereich des Grundgesetz.Das steht da nicht. Und z.B. der Präambel nach gilt das Grundgesetz "... in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt... Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." Da steht auch keine geographische Eingrenzung drin, die einen entsprechenden Rückschluss für Art. 87a zulassen würde.
Zitat:Wen also Holland nicht Teil der BRD ist wird es auch nicht verteidigt. Und ja Verteidigung heißt auch an den Grenzen vor Kriegsbeginn ist Schluss, was die Polen dann mit den Russen machen ist nicht Teil des Grundgesetz.Ignorierst du Art. 24 Abs. 2 GG einfach, kommst du diesbezüglich persönlich zu einem anderen Urteil als das BVerfG oder möchtest du einfach nur die Erbse zählen, dass sich die Legalität einer BV nicht direkt aus Art. 87a GG ableiten lässt? Das GG steht der Bündnisverteidigung nicht im Wege. Punkt. Und auch nicht dem Einsatz von Wehrpflichtigen auf Bündnisgebiet. Im Rahmen eines UN-Mandats oder dem erklärten V-Fall wäre das wohl sogar außerhalb möglich, auch wenn das früher mWn vermieden wurde.
Nicht böse nehmen, aber manchmal verstehe ich nicht, worauf du mit deiner seltsamen Kombination von fachlich fundiertem Humor und Starrsinn hinaus willst.
Zitat:"stellt Streitkräfte auf" heißt nur das die Verteidigung der BRD durch den BUND organisiert also aufgestellt (geleitet) wird, richtig. Das sagt aber nichts darüber aus wo er die Truppenteile herbekommt, ob selbst ausgebildet, bei den Länder geliehen oder bei Wallenstein aka Academi (ehemals Blackwater) gemietet.Nun, da die Länder hier gar keine Zuständig haben dürfen gemäß Art 73 Abs. 1 Nr. GG ("Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung"), haben sie entsprechend auch keine entsprechenden Artikel in ihren Verfassungen stehen. Somit müssten dafür also nicht nur das GG, sondern auch noch alle Landesverfassungen geändert werden, damit die Länder überhaupt Streitkräfte aufstellen dürfen, die sie dann dem Bund zur Verfügung stellen können.
Oder denkst du da eher an Privatfirmen im Staatsbesitz, also PMCs, nur halt als Körperschaften öffentlichen Rechts, damit man eine Grundlage schaffen kann, ihnen Wehrpflichtige anzuvertrauen? Oder meinst du, dafür reicht euch eine gGmbH?
@Quintus:
Man beachte in dem Zusammenhang auch Art. 35 Abs. 2 GG:
"Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte."
Bei der nächsten Epidemie kann Söder dann Wehrpflichtige einsetzen, um Ausgangsverbote umzusetzen.