04.01.2024, 22:17
Schreibst du eigentlich mit Absicht völlig an mir vorbei?
"Bund" ist hier aber auch lediglich das handelnde Subjekt, nicht das zu verteidigende Objekt. Und da steht auch nicht "zur eigenen, auf das eigene Staatsgebiet beschränkten Selbstverteidigung". Das hätte auch im Zuge der Wiederbewaffnung und ihrer politischen Begleitumstände gar keinen Sinn ergeben. Hätte die Bundeswehr die Verteidigung umgehend einstellen müssen, wenn sie bis Holland zurückgedrängt worden wäre? Oder wie die Ukraine heute keine Waffen einsetzen dürfen, die über die Oder hinweg schießen können?
Und das Thema wurde ja auch bereits umfangreich juristisch behandelt. Zur Erinnerung: www.bpb.de
(04.01.2024, 19:54)Schaddedanz schrieb: WDL/Reservisten können alle Positionen der Bundeswehr ersetzen von ganz oben bis ganz unten, es ist nur eine Frage des lange genug einberufen um die Ausbildung durch zuführen beziehungsweise die Stelle zu besetzten.Gut und wie lange sollte der Wehrdienst für alle dann sein, um auch so Posten wie Jetpilot, Schiffskapitän etc. mit dazu wirklich fähigen WDL zu besetzen? Komm schon, das war nicht die Fragestellung. Und es ging eben auch nicht um eine theoretische LV-BW, wie sie sich manche anscheinend unverständlicherweise wünschen würden, sondern um die real existierende BW, mit ihrer tatsächlichen Auftragslage. Für die sind 10-20Tsd. WDL als Lückenstopfer im Gespräch. Nur darum ging es, ob man diese paar Hanseln mit realistischen Dienstzeiten von vermutlich deutlich unter 2 Jahren so einsetzen könnte, dass die BW mit ihnen besser funktioniert als ohne sie.
Zitat:Darauf aufbauend sind also auch Piloten keine Tätigkeiten die wegfallen, außerdem sind für eine ausreichende Luftraumverteidigung dank Iris T keine Luftnahkampffähigen Flugzeuge mehr erforderlich es würden also z.B. Harrier GR3 (...) als leicht verlegbare Startrampen reichenUnd die kann also deiner Meinung nach ein WDL nach 'nem halben Jahr Grund- und Spezialausbildung effizient im Kriegseinsatz fliegen? Achso, ich vergaß: Der WD ist ja bei dir anscheinend nicht zeitlich begrenzt.
Zitat:Falls du diesen Passus meinst: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.htmlDiese Argumentation ergibt keinen Sinn, zumal ich das nur als Argument dafür angeführt habe, dass mehrere Streitkräfte nebeneinander nicht dem GG widersprechen. Im Gegenteil böte das Grundgesetz sogar noch die Möglichkeit, eine LV-Streitkraft unter dem passenden Namen "Bundesgrenzschutz" aufzustellen, der ist nämlich wieder frei, wird bereits in den Wehrpflichtregeln des GG explizit genannt, bietet sogar Kombattantenstatus und kann trotzdem im Inland verwendet werden. Quasi ideale Voraussetzungen für eine Territorialreserve in der Art einer Nationalgarde, nur in weniger militaristisch, damit der gute Deutsche nicht direkt wieder Lust verspürt, energisch nach Osten wegzutreten.
"(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben."
Der erlaubt formal keinen Bündnisverteidigung im Rahmen von NATO oder EU. Den "Der Bund" bezieht sich auf die BRD, sonst stände da "Die Bündnisse".
"Bund" ist hier aber auch lediglich das handelnde Subjekt, nicht das zu verteidigende Objekt. Und da steht auch nicht "zur eigenen, auf das eigene Staatsgebiet beschränkten Selbstverteidigung". Das hätte auch im Zuge der Wiederbewaffnung und ihrer politischen Begleitumstände gar keinen Sinn ergeben. Hätte die Bundeswehr die Verteidigung umgehend einstellen müssen, wenn sie bis Holland zurückgedrängt worden wäre? Oder wie die Ukraine heute keine Waffen einsetzen dürfen, die über die Oder hinweg schießen können?
Und das Thema wurde ja auch bereits umfangreich juristisch behandelt. Zur Erinnerung: www.bpb.de
Zitat:Tja so wäre das, außerdem wäre die Bundeswehr ganz praktisch auf die Oberste "Heeres" Leitung reduziert da alle erforderlichen Truppenkörper aus den Ländern gestellt werdenWomit das ganze wiederum nicht vom GG gedeckt wäre, denn wie du es selbst festgestellt hast: DER BUND stellt Streitkräfte auf.