03.01.2024, 00:02
Frühere Dienstzeiten werden bei Bw mit angerechnet , das ist schon immer so . Ein wiedereinsteller SaZ 20 muss davon sein schon geleistete wehrdienstzeit abziehen .
Bei der Bundeswehr kann man auch noch mit 40 oder 50 anfangen wenn man die richtige Ausbildung mitbringt. Die altersbeschränkung ist schon lange gefallen .
Was hakt da bitte , die Bundeswehr hat ein deutlich tieferes Pensionsalter als im zivilen renteneintrittsalter .
Man hätte manche Sachen wohl nicht eingeführt wenn nicht schon mal Fälle aufgetreten wären wo Personen das versucht haben zu nutzen . Mit dem Wiedereinstellen wegen Krankheit ist es das gleiche , kaum war es raus haben die ersten versucht es zu missbrauchen
Bei der Bundeswehr kann man auch noch mit 40 oder 50 anfangen wenn man die richtige Ausbildung mitbringt. Die altersbeschränkung ist schon lange gefallen .
Zitat:Und exakt das hakt es, und zwar aufgrund der Inkompetenz seitens der Bundeswehr
Was hakt da bitte , die Bundeswehr hat ein deutlich tieferes Pensionsalter als im zivilen renteneintrittsalter .
Man hätte manche Sachen wohl nicht eingeführt wenn nicht schon mal Fälle aufgetreten wären wo Personen das versucht haben zu nutzen . Mit dem Wiedereinstellen wegen Krankheit ist es das gleiche , kaum war es raus haben die ersten versucht es zu missbrauchen