20.10.2023, 17:17
(20.10.2023, 15:28)Broensen schrieb: Und da stellt sich dann die Frage das Konzeptes, in das die Artillerie eingebunden wird. Braucht man dabei diese manövrierbare Feuerüberlegenheit überhaupt? Bei reiner Brigadeartillerie zur Unterstützung von motorisierter Infanterie kann man das durchaus in Frage stellen, wie von Quintus getan. Jedoch mMn keinesfalls, wenn es um Divisionsartillerie oder das Gefecht in überdehnten Räumen geht. Und für beides soll die Radhaubitze bei der BW eingesetzt werden.
Da die Bundeswehr grundsätzlich die Artillerie als Kampfunterstützung begreift und selbst niemals isoliert agieren soll, muss sie in der Tat die selbe Manövrierbarkeit verfügen wie die direkt agierenden Kräfte und genügend Schutz besitzen, da sie selbst bekämpft werden kann. Das steht durchaus im krassen Gegensatz zur russischen bzw. sowjetische Prinzipien, hier macht sich die fehlende Aufklärung, Autonomie und Verbindungen zwischen den Verbände in ganz krasser Weise in Ukraine momentan bemerkbar.