13.10.2023, 13:47
(13.10.2023, 13:06)Schneemann schrieb: ...., ist die Hamas als solche in der EU bzw. vom Europäischen Gerichtshof schon 2001 bzw. 2003 als Terrororganisation eingestuft worden.
Obwohl die Hamas kein inländischer Verein ist oder war, kann ein Verbot der Betätigung über das Vereinsrecht herbeigeführt werden.
Das ergibt sich aus Art. 9 Abs.2 Grundgesetz.
Und da, wie Du zu recht ausführst, die Hamas schon seit 2001 als Terrororganisation eingestuft ist, ist es erstaunlich, dass das Betätigungsverbot erst 2023 ausgesprochen wird.
Strenggenommen hätte dieses Betätigungsverbot schon 1987, unmittelbar nach Gründung der Hamas, ausgesprochen werden müssen, denn die Agenda der Hamas ist von Anfang an die Vernichtung Israels gewesen.