(Kalter Krieg) Bundesrepublik Vs. Ddr
#42
Zitat:DrTemp postete
Sich aber selbst nicht als dieser gesamtdeutsche Staat betrachtet, sondern nur als Provisorium. Ein Angriff der BRD auf die DDR wäre daher, nichtsdestotrotz der von Dir beschriebene politische Haltung, ein Verstoss gegen das Strafrecht gewesen. Und jeder Bundeswehr-Soldat hätte die Ausführung eines solchen Befehgls ablehnen müssen.
Wieso? Die DDR war (de jure gab es immer nur _einen_ deutschen Staat) kein eigenständiger Staat, aus Sicht der BRD nicht (und die BRD hat sich sehr wohl als Rechtsnachfolger des deutschen Reiches (und damit Gesamtdeutscher Staat) gesehen, und deshalb auch die Verbindlichkeiten desselben übernommen (die DDR war de jure die "sovjetisch besetzte Zone")), und aus Sicht der Siegermächte nicht, auch wenn das in der Tagespolitik anders aussah (---> kein Friedensvertrag, weiterhin Verantwortung der Alliierten für Deutschland als Ganzes, UN-Charta, alliierter Kontrollrat in Berlin etc.)
Ein Angriff der BW auf die DDR wäre deshalb völkerrechtlich (und damit auch strafrechtlich) _kein_ Angriffskrieg gewesen, sondern ein Bürgerkrieg oder, laut GG eventuell ein Einschreiten der BW im Innern gegen bewaffnete Aufständische (wobei das natürlich der 4 Mächteverantwortung widersprochen hätte und deshalb nur dann erlaubt gewesen wäre, wenn alle 4 zusgestimmt hätten).
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