20.08.2023, 07:43
Beim Export von Waren wird aber beispielsweise bei bestimmten Umständen auch keine Umsatzsteuer erhoben. Das Exportvolumen trägt somit nicht über die Umsatzsteuer zur Staatsfinanzierung bei.
Man könnte dies daher auf die Bundeswehr anwenden und sie rechtlich einfach einem entsprechenden ausländischen Unternehmer gleichstellen. Man könnte auch konstruieren, dass die Bundeswehr rechtlich auf Helgoland liegt, wo es keine Mehrwertsteuer gibt.
Und die Lieferungen und Dienstleistungen deutscher Unternehmen an NATO Streitkräfte welche in Deutschland stationiert sind, werden ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Deutsche Unternehmen dürfen also Waren und Dienstleistungen an NATO Streitkräfte in Deutschland umsatzsteuerbefreit abgeben, aber bei der Bundeswehr soll dies nicht gehen ?!
Wo ein Wille wäre, gäbe es auch Wege.
Man könnte dies daher auf die Bundeswehr anwenden und sie rechtlich einfach einem entsprechenden ausländischen Unternehmer gleichstellen. Man könnte auch konstruieren, dass die Bundeswehr rechtlich auf Helgoland liegt, wo es keine Mehrwertsteuer gibt.
Und die Lieferungen und Dienstleistungen deutscher Unternehmen an NATO Streitkräfte welche in Deutschland stationiert sind, werden ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Deutsche Unternehmen dürfen also Waren und Dienstleistungen an NATO Streitkräfte in Deutschland umsatzsteuerbefreit abgeben, aber bei der Bundeswehr soll dies nicht gehen ?!
Wo ein Wille wäre, gäbe es auch Wege.