19.08.2023, 00:04
(18.08.2023, 23:01)Fox1 schrieb: Beschaffungsprogramme der BW müssen doch auch die 19% Mehrwertsteuer bezahlen. Gilt das auch für mit dem Sondervermögen bezahlte Programme ? Man würde also von den 100 Milliarden, für 19 Milliarden Schulden machen, die gleich wieder als Steuer zurückfließen würden.Ja, das ist so und es gibt auch keine sinnvolle Begründung dafür, das anders zu regeln. Das ist bei jeder anderen (nicht USt.-privilegierten) Staatsausgabe nämlich ebenso der Fall, auch bei den Schulden-finanzierten.
Dafür müsste man eine Umsatzsteuerbefreiung/-senkung für alle Rüstungsgüter generell beschließen, was aber politisch schwierig durchzusetzen ist, es dabei EU-rechtliche Schwierigkeiten geben dürfte und die Befreiung bei den Rüstungsunternehmen zu dem Problem führen würde, dass diese selbst Mehrwertsteuer bezahlen müssen, die sie beim Verkauf ihrer Waren nicht weiter reichen können.
Eventuell könnte man der BW Vorsteuerabzugsberechtigung geben, wobei ich glaube, dass sie dafür zuvor ausgegliedert und privatisiert werden müsste, was wohl eher nicht in Frage kommen dürfte.
Nein, das einfachste ist, einfach anzuerkennen, dass die Steuer immer mit zu den Ausgaben zählt und den verdammten Etat entsprechend zu erhöhen!