11.07.2023, 23:03
Man hätte meinem Verständnis nach sehr wohl den Wehretat einfach so erhöhen können, ohne dazu den Koalitionsvertrag aufzukündigen. Der Kanzler hätte dies per Richtlinienkompetenz einfach so bestimmen können. Und es hätte sich angesichts der Umstände dann auch keiner dagegen gestellt.
Der Kanzler hätte so eine Änderung des Wehretat einfach als Gesetzesvorhaben dem Bundestag vorlegen können, und höchstwahrscheinlich hätte das eine Mehrheit bekommen.
Nein, meiner Auffassung nach war und ist das sogenannte SV ein bloßer Trick um damit eine wirkliche nachhaltige Erhöhung des Wehretat zu verhindern, anderes zu verschleiern und schlussendlich weniger für die Rüstung ausgeben (zu müssen). Und die Sache nützt wie hier im Strang schon ausgeführt auch den anderen Ministerien die auf diese Weise mehr Geld zur Verfügung haben, man kann die Schuldenbremse umgehen und alles möglichst schwammig und unverbindlich halten und schließlich dann auch noch Geld aus dem sogenannten Sondervermögen für andere Zwecke abzweigen - nicht umsonst sollte es ja Gesetz zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit heißen und hat man eigentlich von Anfang an fabuliert, dass ja auch der Schutz von IT Infrastruktur Verteidigung sei und etwaig auch Entwicklungshilfe und Co.
Anbei: selten liest mal einer das ganze Geschwurbel im Original:
https://www.gesetze-im-internet.de/bwfin...SVermG.pdf
Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz - BwFinSVermG
Was für ein Titel !
Der Kanzler hätte so eine Änderung des Wehretat einfach als Gesetzesvorhaben dem Bundestag vorlegen können, und höchstwahrscheinlich hätte das eine Mehrheit bekommen.
Nein, meiner Auffassung nach war und ist das sogenannte SV ein bloßer Trick um damit eine wirkliche nachhaltige Erhöhung des Wehretat zu verhindern, anderes zu verschleiern und schlussendlich weniger für die Rüstung ausgeben (zu müssen). Und die Sache nützt wie hier im Strang schon ausgeführt auch den anderen Ministerien die auf diese Weise mehr Geld zur Verfügung haben, man kann die Schuldenbremse umgehen und alles möglichst schwammig und unverbindlich halten und schließlich dann auch noch Geld aus dem sogenannten Sondervermögen für andere Zwecke abzweigen - nicht umsonst sollte es ja Gesetz zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit heißen und hat man eigentlich von Anfang an fabuliert, dass ja auch der Schutz von IT Infrastruktur Verteidigung sei und etwaig auch Entwicklungshilfe und Co.
Anbei: selten liest mal einer das ganze Geschwurbel im Original:
https://www.gesetze-im-internet.de/bwfin...SVermG.pdf
Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz - BwFinSVermG
Was für ein Titel !