10.07.2023, 20:34
(10.07.2023, 19:24)DeltaR95 schrieb: Sorry, aber so funktioniert das nicht. Nach deinem Verständnis könnte die Bundesregierung nun einfach sagen: "Ätsch! Sondervermögen muss die Bundeswehr komplett zurück bezahlen!"Nein, denn die Aussage "Der Bundeshaushalt 2022 wird dieses Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten" besagt klar, dass dieses Geld eben aus dem Bundeshaushalt 2022 kommt. Und in diesem wurde es auch verbucht, kann also nicht zusätzlich noch aus späteren Haushalten entnommen werden. Deshalb gehen ja auch die Zinsen von den 100 Mrd. ab, sonst hätte man die entweder aus späteren Haushalten nehmen müssen oder eben das SV entsprechend erhöhen.
Zitat:aber scheinbar finden das alle in Ordnung.Nein, in Ordnung finde ich das nicht. Auch ich halte die BW für unterfinanziert, bzw. den EP14 für überbelastet durch falsch eingesetzte Mittel, das SV für zu gering bemessen und sehr vieles im Bereich Verteidigung für sträflich vernachlässigt etc pp.
Nur unterscheide ich halt zwischen meiner Kritik daran und dem Vorwurf, dass mit dem SV seitens der BG betrogen würde oder falsche Ankündigungen gemacht wurden.
Davon möchte ich explizit ausnehmen, dass insbesondere seitens der ehem. VM hier enorme Versäumnisse vorliegen, die im Ergebnis dazu geführt haben, dass noch nicht einmal dieses Minimalziel wirklich sicher erreicht wurde. Das kann man ihr durchaus vorwerfen und auch Scholz trägt Schuld daran, weil er sie gewähren lies.
Das fällt aber mE unter Versagen, nicht unter Betrug oder auch nur böse Absicht.
Zitat:Wir werden von nun an Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren.Der Unterschied zwischen "2%" und "mehr als 2%" beträgt im Zweifel einen Cent und ist insofern komplett irrelevant, sofern man dem Satz nicht ein "deutlich" oder "substantiell" hinzufügt.