09.07.2023, 10:10
(09.07.2023, 09:38)Helios schrieb: Wieso sollte das Sondervermögen kurzfristig dafür nicht ausreichen? Das war ja Teil der Festlegung, und man muss es nur entsprechend ausgeben um auf den Betrag zu kommen. Es bleibt die Frage, was passiert, wenn das Sondervermögen ausgegeben ist? Das wird aber erst in der nächsten Legislaturperiode der Fall sein.
Aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Bundeswehr" für 2024:
Zitat:972 01-880
Globale Minderausgabe -5 000 000
Verpflichtungsermächtigung............................................................. -15 000 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2025 bis zu....................................................... -5 000 000 T€
im Haushaltsjahr 2026 bis zu....................................................... -5 000 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu....................................................... -5 000 000 T€

