03.07.2023, 17:31
Ganz unabhängig vom aktuellen Fall, von dem ich zu wenig weiß für ein qualifiziertes Urteil:
Gute Polizeiarbeit bedeutet nicht zwangsläufig immer, die gesetzlich maximal erlaubte Härte anzuwenden.
(03.07.2023, 16:12)lime schrieb: Im bayrischen PAG steht folgendes. Ich kann mir nicht vorstellen dass in Frankreich weniger erlaubt ist.
Gute Polizeiarbeit bedeutet nicht zwangsläufig immer, die gesetzlich maximal erlaubte Härte anzuwenden.