03.07.2023, 16:12
Im bayrischen PAG steht folgendes. Ich kann mir nicht vorstellen dass in Frankreich weniger erlaubt ist.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do.../BayPAG-84
Zitat:um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
a)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
b)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do.../BayPAG-84