Lieferung Leopard Spanien / Prisenrecht
#3
Ja genau , das Thema wurde dort angesprochen .
Das müsste ja unter banngutrecht fallen
Zitat: Banngutrecht
Auf neutralen Schiffen darf Banngut, soweit es für den Feind bestimmt ist, beschlagnahmt und eingezogen werden. Das Schiff unterliegt ebenfalls der Einziehung, wenn mehr als die Hälfte der Ladung Banngut ist. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind gegen Neutrale nur in Ausnahmefällen zulässig

Aber heute nicht mehr anwendbar wie im Post drüber beschienen . Ok danke .

Das lässt mich zu meiner zweiten Frage kommen . Im Frühjahr 2015 hat das ukrainische Parlament in abstimmung beschlossen Teile der Menschenrechte bis zur Beendigung des Krieges auszusetzen( link folgt) .
Das ganze scheint garnicht selten zu sein aber wenn ich diese Rechte für mein handeln außer Kraft setze mir das ganze dann aber wiederfährt durch meinen kriegsgegner zum Beispiel sieht es doch für mich eigentlich ziehmlich schlecht aus

http://https://www.bpb.de/themen/europa/...r-ukraine/
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RE: Lieferung Leopard Spanien / Prisenrecht - von alphall31 - 16.05.2023, 19:53

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