(Luft) Nachfolge Kampfhubschrauber Tiger
#95
(25.03.2023, 11:02)Helios schrieb: Die Frage ist elementar wichtig und wurde von mir hier ja auch schon gestellt, hier sollte sie halt im engen Kontext diskutiert werden.

Ich würde insgesamt gerne mal als Grundlage für diese Diskussion eine wertneutrale Aufstellung entwickeln, welche Aufgaben von bewaffneten Hubschraubern zu leisten sein können, um daraus ein bessere Beurteilungsgrundlage abzuleiten. Es scheint mir so, dass vielen -inkl. mir selbst- da teilweise das Wissen fehlt, wodurch es zu Fehleinschätzungen kommt. Ich versuche mal, das zusammenzufassen, was ich dazu zu wissen glaube und würde um Korrekturen bitten, wenn ich dabei Blödsinn erzähle.

Helios letzter Beitrag hat da schon einiges zu abgeliefert:
Zitat:Angriffstaktik aus dem Tiefflug aufzusteigen und ungelenkte Raketen ballistisch zu nutzen ... die klassischen Rollen als Schlachthubschrauber ... Einsätze auf größere Distanzen unter Nutzung von modernen Lenkwaffen
Das umfasst im Endeffekt alles den gleichen Zweck, nämlich den Einsatz weitreichender NLOS-Waffen von einer fliegenden Plattform aus, ohne diese zu stark zu exponieren. >> A. "fliegende Artillerie"

Zitat:dedizierten Panzerabwehrhubschrauber
Das ist quasi die Spezialisierung des vorgenannten zur Panzerjagd auch im LOS-Bereich. Dafür bedarf es einer erhöhten Überlebensfähigkeit und geeigneter Aufklärungsmittel. >> B. "Panzerabwehr"

Zitat:Kampfhubschrauber noch klassisch als Speerspitze für tiefe Vorstöße ... als hinter der Front agierender Vorschlaghammer ... Für den Einsatz deutlich näher zur Front oder auch hinter den feindlichen Linien
Das umfasst für mich auch den Bereich CAS/Gunship und erfordert dementsprechend Schutz und eine LOS-Bewaffnung. >> C. "Angriff"

Dabei kann es im IKM/StabOp-Umfeld durchaus deutlich geringere Anforderungen geben für den gleichen Zweck, so dass diese Aufgabe je nach Einsatzform von unterschiedlichen Mustern erbracht werden könnte.

Zitat:flexible Unterstützung einer aufgrund der geringen Quantität punktuellen, frontlosen Kriegsführung
Das ist für mich schwer zu greifen, da diese Aufgaben sowohl NLOS-Panzerabwehr (A./B.) als auch CAS mit Rohrwaffen (C.) umfassen kann. Daher würde ich das eher als Aspekt in der Entwicklung einer Einsatzdoktrin verstehen und weniger als konkrete Aufgabe.

Zitat:Drohnenmutterschiff
Ein solches stellt zusammen mit den verwendeten Drohnen ein System (of systems) dar, das wiederum unter eine der o.g. Einsatzformen einzuordnen wäre. Das kann natürlich dazu führen, dass bestimmte Aspekte dann nicht vom Mutterschiff erfüllt werden müssen, weil dies die eingesetzten Drohnen übernehmen. Dadurch kann bspw. eine ungepanzerte Plattform für CAS geeignet sein, wenn sie dazu unbemannte Waffenträger einsetzt. Oder ein Hubschrauber ohne weitreichende Sensoren kann Panzerjagd betreiben, wenn er für die erforderliche Aufklärung entsprechende Drohnen verwendet.


Außerdem bleibt noch anzuführen:

- D. Bewaffnete Aufklärung. Kann auch mit anderen Aufgaben kombiniert werden, bietet aber zugleich relativ geringe Anforderungen an das Schutzniveau, wodurch leichte Muster infrage kommen.

- E. Geleitschutz für Transporthubschrauber. Die Anforderungen daran richten sich mMn nach dem Einsatzumfeld, entsprechen aber weitestgehend dem Punkt C/Angriff.

- F. Luftkampf, also die Abwehr gegnerischer Hubschrauber. Eine Rolle, deren Relevanz und Anforderungen ich nur schwer einordnen kann.

- G. Fliegender Schützenpanzer. Der Mi-24 ist da ein Exot, für gewöhnlich werden dazu mehrere Muster kombiniert eingesetzt, wodurch die Anforderungen dem des Geleitschutzes und des Transporters entsprechen.


Habe ich das halbwegs sinnvoll zusammengefasst, oder sind da relevante Fehler drin? Habe ich etwas vergessen?

Ich selbst bin mir relativ unsicher bezüglich des Punktes C/Angriff. Hier müsste es eigentlich noch weitere Unterscheidungen geben, die sich mir noch nicht erschlossen haben, aber vermutlich großen Einfluss auf die Auslegung haben dürften.

Außerdem gibt es beim Punkt B/Panzerabwehr auch eine Diskrepanz zwischen dem Leistungsniveau eines BO105/H145M PAH und dem des Tigers in der ursprünglich geplanten Panzerabwehrversion PAH2. Liegt dieser nur in der Unterscheidung eines dezidierten von einem dedizierten PAH?


Bei all dem bleibt noch zu beachten, dass der Tiger ja grundsätzlich für alle diese Aufgaben gedacht war, wurde er doch als Mehrzweck-Kampfhubschrauber geplant, auf dem basierende Untervarianten aufbauten:
- HAP: Unterstützungs- und Begleithubschrauber (Luftkampf+CAS)
- ARH: Bewaffnete Aufklärung (inkl. Panzerabwehr)
- PAH: Panzerabwehrhubschrauber (eingestellt zugunsten UHT)
- UHT: Mehrzweckvariante, die alle drei vorgenannten in sich vereinen sollte.
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Nachfolge Kampfhubschrauber Tiger - von Helios - 18.03.2023, 10:45
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