22.03.2023, 08:29
(20.03.2023, 14:22)veut schrieb: Das ist mal wieder eine der Sondervermögenmogeleien...
Der ganze Sinn und Zweck des Sondervermögens ist es, den Wehretat durch eine Auslagerung von Beschaffungskosten zu entlasten und dadurch Mittel für die laufenden Kosten freizusetzen, deren Mangel letztlich zu den Betriebseinschränkungen vieler Systeme mit beigetragen hat. Eine Mogelei wäre es, wenn man den Wehretat um genau die Summen verkleinert, die man ans Sondervermögen auslagert. Das ist aber nicht der Fall.