28.01.2023, 19:33
(28.01.2023, 18:05)Nightwatch schrieb: Die Wehrpflicht hate gegen Ende hin eben nicht mehr sehr gut funktioniert und war faktisch offen verfassungswidrig. Es kann nicht sein, dass innerhalb eines Jahrgangs vielleicht noch 10% den eigentlichen, sinnlosen (weil viel zu kurzen) Wehrdienst leisten müssen und zwei Drittel unter fadenscheinigen Gesichtspunkten ausgemustert werden während eigentlich überhaupt keine Bedrohung besteht, die einen derart schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte noch irgendwie rechtfertigen könnte. Von der Gleichheitsproblematik in Hinblick auf Frauen ganz zu schweigen.
Die Aussetzung der Wehrplicht zum 01.7.2011 war somit kein Akt politischer Willkür oder allein irgendwelchen Sparmaßnahmen geschuldet, sondern kam dem absehbaren Kippen durch eine richterliche Entscheidung nur zuvor.
Verstehe ich nicht. Das Grundgesetz ist hier doch völlig eindeutig. Ob Bedrohung oder nicht spielt keinerlei Rolle dabei. Der Verteidigungsfall bietet hingegen noch erweiterte Möglichkeiten, von denen man in Friedenszeiten keinen Gebrauch machen kann.
Zitat:(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
https://www-gesetze--im--internet-de.tra..._tr_pto=sc
Und wenn man nur 10% zieht und zwei Drittel ausmustert dann ist das ein Fehler im System der Musterung. Es wäre auch generell besser gewesen viel großzügiger zu verpflichten und eben nicht aus fadenscheinigen Gründen auszumustern.
Ich hatte das jetzt hier wohl zu lange offen und deinen obigen Einwand erst jetzt gesehen. Kein internationales Abkommen kann die Gültigkeit des Grundgesetzes sozusagen im Nachgang brechen.