28.01.2023, 17:39
(28.01.2023, 16:03)Nightwatch schrieb: Das habe ich nicht geschrieben. Eine echte Wehrpflicht ist rechtlich möglich, eine allgemeine Dienstpflicht dagegen nicht.
Es gibt viele gute Studien zu dem Thema, etwa: https://www.bundestag.de/resource/blob/4...f-data.pdf
Daraus direkt der erste Abschnitt der Zusammenfassung:
"Die Einführung eines allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Pflichtdienstes würde gegen Art. 12 Abs. 2 GG verstoßen. Auf der Grundlage von Art. 12a Abs. 1 Var. 3 GG wäre lediglich die Erstreckung der Wehrdienstpflicht für Männer auch auf Zivilschutzverbände (THW, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund) möglich. Art. 12a Abs. 1 bis 6 GG stellen keine tauglichen Grundlagen für die Einführung nicht verteidigungsgerichteter Dienstverpflichtungen dar."
Und das wäre ja genau der Punkt. Natürlich darf man nicht davon träumen, den Pflegenotstand durch Zivis zu beheben. Das würde auch gar nicht funktionieren und wäre eher kontraproduktiv, weil die Aufwendungen für den erforderlichen Apparat die gewonnenen Leistungen vermutlich übersteigen würden.
Daher muss eine Dienstpflicht natürlich entsprechend zweckgebunden angelegt werden. Das bedeutet aber nicht, dass es zwangsweise eine echte militärische Wehrpflicht sein muss, die den Dienst an der Waffe als Regelfall betrachtet und lediglich für Verweigerer Ersatzdienste vorsieht. Ein verpflichtender Dienst in den nicht zwingend bewaffneten Teilen des Leistungsspektrums von Streit- und Zivilschutzkräften sollte durchaus rechtlich umsetzbar sein. Wir haben das bereits hier diskutiert.
@Mods: Kann man das hier vielleicht ausgliedern? Haben wir gar keinen eigenen Strang zum Thema "Wiedereinführung der Wehrpflicht"?