09.01.2023, 16:48
Sind weil das individuelle und kollektive Recht auf Selbstverteidigung als inhärentes Recht souveräner Staaten nicht eingeschränkt werden kann.
Das greift auch Art. 51 der UN Charta auf, der ja gerade bei Handlungsunfähigkeit des UN Sicherheitsrates das uneingeschränkte Recht auf Selbstverteidigung betont.
An diesem Punkt kommt es dann zuvorderst auf den politischen Willen potentieller Kriegsteilnehmer an, die völkerrechtlichen Spielräume sind hier groß gneug das sich ziemlich alles rechtfertigen lässt. Und wenn sich westliche Staaten entscheiden würden auf der Seite der Ukraine in den Krieg mit Russland einzutreten, entscheidet der Sieger hinterher, dass das völkerrechtlich in Ordnung gewesen ist.
Das greift auch Art. 51 der UN Charta auf, der ja gerade bei Handlungsunfähigkeit des UN Sicherheitsrates das uneingeschränkte Recht auf Selbstverteidigung betont.
An diesem Punkt kommt es dann zuvorderst auf den politischen Willen potentieller Kriegsteilnehmer an, die völkerrechtlichen Spielräume sind hier groß gneug das sich ziemlich alles rechtfertigen lässt. Und wenn sich westliche Staaten entscheiden würden auf der Seite der Ukraine in den Krieg mit Russland einzutreten, entscheidet der Sieger hinterher, dass das völkerrechtlich in Ordnung gewesen ist.