01.01.2023, 10:49
(31.12.2022, 23:28)Quintus Fabius schrieb: Und noch darüber hinaus klagt ja Haenel aktuell noch ob das Patent von HK überhaupt rechtmässig ist, also nicht gegen die Patentverletzung, sondern ob das Patent selbst überhaupt so bestehen darf oder aufgrund von Fehlern / Formfehlern ? gar nicht gültig ist.Nö, tun sie nicht. Den Prozess haben sie im September verloren.
Ich zitiere dazu mal aus der Pressemitteilung des Gerichts zur aktuellen Entscheidung:
Das dem Rechtsstreit zugrundeliegende Klagepatent EP 2 018 508 B1 ist in der von der Klägerin in diesem Verfahren geltend gemachten Fassung mit erstinstanzlichem Urteil des Bundespatentgerichts vom 30.09.2022 (Az. 7 Ni 29/20 (EP)) für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten worden. Eine Veranlassung zur Aussetzung des hiesigen Rechtsstreits nur aufgrund eines möglichen Berufungsverfahrens über den Bestand des Patents bestand daher nach Auffassung des Senats nicht.
(31.12.2022, 23:28)Quintus Fabius schrieb: Was teilweise kompletter Unfug ist, weil nicht alle diese Waffen von Haenel das von HK beanspruchte Patent haben. Gerade die CR223 weisen die patentierten Eigenheiten oft gar nicht auf. Das entsprechende Bauteil könnte man darüber hinaus auch austauschen, da Haenel es ja auch in einer Form produziert welche das Patent nicht verletzt.Da darf man erst mal auf den exakten Wortlaut des Gerichtsurteils warten (kommt irgendwann diese Woche). Grundsätzlich ist ein Herstellungsverbot nach §140a PatG auch "[sinngemäß] auf die im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte anzuwenden, die vorwiegend zur Herstellung dieser Erzeugnisse gedient haben".
Es geht dabei auch ganz konkret nicht um das Bauteil, sondern um das Gesamtprodukt "in der angegriffenen Bauform". Und gerade bei dem einen Loch Unterschied ist auch eher nicht davon auszugehen dass Haenel separate Produktionslinien hat. Von daher heißt das Einstampfen der Gesamtproduktionslinie für das CR223.