19.12.2022, 18:27
@Nelson
zu A)
Es ist jetzt schon schwierig genug, den Verfassungsauftrag der Bundeswehr rechtlich auszulegen. Insofern müsste man bei einer solchen Regelung schon in der im Grundgesetz festzuhaltenden Regelsetzung einen verhältnismäßig engen Interpretationsrahmen vorgeben.
Schwierigkeiten können z.B. dann auftreten, wenn einer internationale Krise die rechtliche Verpflichtung zu einer massiven Aufrüstung begründet, während eine solche zugleich zum Staatsbankrot führen würde, oder zumindest dazu, dass der Staat nicht mehr in der Lage wäre, seinen weiteren verfassungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen.
Umgekehrt könnte eine zweite Zeit der Friedensdividende zum Verlust jeglicher Verteidigungsfähigkeit führen, wenn die militärische Bedrohung besonders weit hinter Klimaschutz- und sozialstaatliche Verpflichtungen aus dem Grundgesetz zurückfallen sollte.
Außerdem könnten langfristige Entwicklungen und Planungen ggf. nicht konsequent umgesetzt werden, weil das ohnehin schon bestehende Problem der sich ändernden Umstände bei dazu ergehenden Gerichtsentscheidungen sich nicht mehr ausgleichen ließe. Eine veränderte Sicherheitslage könnte Miliardengräber aus Rüstungsprojekten machen, noch mehr als das eh schon der Fall ist.
zu B)
Pauschal 20 Jahre wird wohl kaum funktionieren. Aber wer entscheidet nach welchen Kriterien, wie lange die Dienstzeit eines konkreten System sein soll? Und auch wenn man da unterscheidet, stellt sich die Frage, wie umfangreich bspw. ein MLU oder anderes Upgrade sein muss, um eine Verlängerung oder sogar einen Neustart dieser "Ablauffrist" zu erhalten. Denn es kann ja auch nicht die Lösung sein, gutes Gerät zu verschrotten und dafür neues zu beschaffen, das keinen Mehrwert bringt, bzw. im Extremfall sogar einen Minderwert, weil die Bedrohungslage und somit die finanziellen Mittel sich geändert haben. Außerdem würde diese Regelung sonst auch sinnvollen Verbessserungen im Weg stehen, weil z.B. niemand einem TPz eine Zusatzpanzerung spendieren würde, wenn diese zwei Jahre später zwangsweise aus der Nutzung fällt.
Der Grundgedanke ist nicht schlecht, aber mMn fehlen da noch einige Details, damit es auch funktioniert. (Oder halt eben nicht.)
zu A)
Es ist jetzt schon schwierig genug, den Verfassungsauftrag der Bundeswehr rechtlich auszulegen. Insofern müsste man bei einer solchen Regelung schon in der im Grundgesetz festzuhaltenden Regelsetzung einen verhältnismäßig engen Interpretationsrahmen vorgeben.
Schwierigkeiten können z.B. dann auftreten, wenn einer internationale Krise die rechtliche Verpflichtung zu einer massiven Aufrüstung begründet, während eine solche zugleich zum Staatsbankrot führen würde, oder zumindest dazu, dass der Staat nicht mehr in der Lage wäre, seinen weiteren verfassungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen.
Umgekehrt könnte eine zweite Zeit der Friedensdividende zum Verlust jeglicher Verteidigungsfähigkeit führen, wenn die militärische Bedrohung besonders weit hinter Klimaschutz- und sozialstaatliche Verpflichtungen aus dem Grundgesetz zurückfallen sollte.
Außerdem könnten langfristige Entwicklungen und Planungen ggf. nicht konsequent umgesetzt werden, weil das ohnehin schon bestehende Problem der sich ändernden Umstände bei dazu ergehenden Gerichtsentscheidungen sich nicht mehr ausgleichen ließe. Eine veränderte Sicherheitslage könnte Miliardengräber aus Rüstungsprojekten machen, noch mehr als das eh schon der Fall ist.
zu B)
Pauschal 20 Jahre wird wohl kaum funktionieren. Aber wer entscheidet nach welchen Kriterien, wie lange die Dienstzeit eines konkreten System sein soll? Und auch wenn man da unterscheidet, stellt sich die Frage, wie umfangreich bspw. ein MLU oder anderes Upgrade sein muss, um eine Verlängerung oder sogar einen Neustart dieser "Ablauffrist" zu erhalten. Denn es kann ja auch nicht die Lösung sein, gutes Gerät zu verschrotten und dafür neues zu beschaffen, das keinen Mehrwert bringt, bzw. im Extremfall sogar einen Minderwert, weil die Bedrohungslage und somit die finanziellen Mittel sich geändert haben. Außerdem würde diese Regelung sonst auch sinnvollen Verbessserungen im Weg stehen, weil z.B. niemand einem TPz eine Zusatzpanzerung spendieren würde, wenn diese zwei Jahre später zwangsweise aus der Nutzung fällt.
Der Grundgedanke ist nicht schlecht, aber mMn fehlen da noch einige Details, damit es auch funktioniert. (Oder halt eben nicht.)