19.12.2022, 18:00
Ich überlege schon seit längerem, wie man eines der Kernproblem des Beschaffungswesens beheben kann: Die Streckung der Anschaffung bis zur völligen Veraltung der zu ersetzenden Systeme bei gleichzeitiger Streckung (und Streichung) der Ersatzbeschaffung. Dabei sind mir zwei Elemente der Flottengesetzte eingefallen: A) Die Orientierung der Flotte an einem bestimmten Gegner sowie B) Die extrem frühzeitige Ersatzbeschaffungsplanung.
Mein Wunschkonzert ist daher relativ simpel und zugleich eine reine Utopie:
A) Einführung des Risiko - bzw. Relationsprinzips. Es wird ein verfassungsrechtlich verbindlicher Vergleichsrahmen geschaffen, an dem sich der vom Bund zu erfüllende Auftrag der Landesverteidigung messen lassen muss. Dieser Standard hat sich entweder nach dem Risikoprinzip an der Kampfkraft möglichen Gegner (x-Prozent der russischen, chinesischen etc. Streitkräfte) oder nach dem Relationsprinzip an der Kampfkraft engen Verbündeter (z.B. 130 % der Italiener, 200 % der Polen) zu orientieren: Wohlgemerkt nicht am Budget, sondern an der vom Bund aufzubringenden Kampfkraft. Die Festlegung einer oder mehrer "Vergleichsstreitkräfte" erfolgt alle vier Jahre durch den Bundestag.
Sollte der begründete Verdacht entstehen, dass diese Festlegung des Bundestages oder die Durchführung dieses Auftrages durch die Bundesregierung dem verfassungsmäßigen Auftrag zur Verteidigung nicht gerecht wird, so steht der Gang nach Karlsruhe jedem Bürger und auch den Streitkräften selbst offen, sowohl positiv als auch negativ (wenn also z.B. 100 % der amerikanischen Stärke gefordert werden kann dagegen als ebenso unsinnig geklagt werden wie wenn 50 % der luxemburgischen Stärke festgelegt werden, ebenso wenn die Bundesregierung sich nicht an die Festlegung hält). Wenn der ÖRR seinen Landesrundfunkvertrag, sprich seinen verfassungsmäßigen Auftrag, unter Bruch der Budgethoheit gegenüber den Landesparlamenten einklagen kann, dann sollte es niemanden schockieren, wenn man dieses Prinzip auch auf andere Budgetbereiche ausdehnt.
B) Einführung eines ständigen rotierenden Ersatzsystems: Sämtliches Militärisches Großgerät wird für eine Lebensdauer von zwanzig Jahren angeschafft. Nach Ablauf dieser zwanzig Jahre fällt es automatisch aus der rechtlichen "Kampfkraftberechnung" heraus und ist somit entweder zu ersetzen oder ersatzlos zu streichen. Idealerweise erreicht man damit, dass jedes Jahr fünf Prozent der jeweiligen Flotte ersetzt werden muss - und bei der Beschaffung eines jeden Systems ist automatisch klar, wann der Ersatz fällig wird. Wenn ein System über die zwanzig Jahre hinaus genutzt werden soll, dann muss es physisch einer anderen Kategorie zugeordnet werden (z.B. Übergabe an die Reserve, Umbau, etc.)
Mein Wunschkonzert ist daher relativ simpel und zugleich eine reine Utopie:
A) Einführung des Risiko - bzw. Relationsprinzips. Es wird ein verfassungsrechtlich verbindlicher Vergleichsrahmen geschaffen, an dem sich der vom Bund zu erfüllende Auftrag der Landesverteidigung messen lassen muss. Dieser Standard hat sich entweder nach dem Risikoprinzip an der Kampfkraft möglichen Gegner (x-Prozent der russischen, chinesischen etc. Streitkräfte) oder nach dem Relationsprinzip an der Kampfkraft engen Verbündeter (z.B. 130 % der Italiener, 200 % der Polen) zu orientieren: Wohlgemerkt nicht am Budget, sondern an der vom Bund aufzubringenden Kampfkraft. Die Festlegung einer oder mehrer "Vergleichsstreitkräfte" erfolgt alle vier Jahre durch den Bundestag.
Sollte der begründete Verdacht entstehen, dass diese Festlegung des Bundestages oder die Durchführung dieses Auftrages durch die Bundesregierung dem verfassungsmäßigen Auftrag zur Verteidigung nicht gerecht wird, so steht der Gang nach Karlsruhe jedem Bürger und auch den Streitkräften selbst offen, sowohl positiv als auch negativ (wenn also z.B. 100 % der amerikanischen Stärke gefordert werden kann dagegen als ebenso unsinnig geklagt werden wie wenn 50 % der luxemburgischen Stärke festgelegt werden, ebenso wenn die Bundesregierung sich nicht an die Festlegung hält). Wenn der ÖRR seinen Landesrundfunkvertrag, sprich seinen verfassungsmäßigen Auftrag, unter Bruch der Budgethoheit gegenüber den Landesparlamenten einklagen kann, dann sollte es niemanden schockieren, wenn man dieses Prinzip auch auf andere Budgetbereiche ausdehnt.
B) Einführung eines ständigen rotierenden Ersatzsystems: Sämtliches Militärisches Großgerät wird für eine Lebensdauer von zwanzig Jahren angeschafft. Nach Ablauf dieser zwanzig Jahre fällt es automatisch aus der rechtlichen "Kampfkraftberechnung" heraus und ist somit entweder zu ersetzen oder ersatzlos zu streichen. Idealerweise erreicht man damit, dass jedes Jahr fünf Prozent der jeweiligen Flotte ersetzt werden muss - und bei der Beschaffung eines jeden Systems ist automatisch klar, wann der Ersatz fällig wird. Wenn ein System über die zwanzig Jahre hinaus genutzt werden soll, dann muss es physisch einer anderen Kategorie zugeordnet werden (z.B. Übergabe an die Reserve, Umbau, etc.)